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für das Königreich Sachsen,
LTtS Stuck vom Jahre 1851.
55) Verordnung,
die Beifügung von Geburts= oder Gestellscheinen bei Einlieferungen in die
Straf= und Correctionsanstalten betreffend;
vom 4Aten Juni 185 1.
D. es nothwendig ist, daß die Directionen der Straf= und Correctionsanstalten von den
Militärpflichtverhältnissen der in diese Anstalten eingelieferten Personen unterrichtet seien, so
werden sämmtliche Justiz= und Polizeibehörden hierdurch angewiesen, bei der Einlieferung
männlicher Individuen, welche das zwanzigste Lebensjahr angetreten und das zwei und zwan-
zigste noch nicht zurückgelegt haben, in eine Straf= oder Correctionsanstalt, dem Einlieferungs-
schreiben den Geburts= oder Gestellschein der gedachten Personen beizufügen.
Dresden, den 4ten Juni 1851.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
Dr. Zschinsky,
zugleich für den Minister des Innern.
Manitius.
MÆ 56) Bekanntmachung,
die Bestellung eines Landtagswahlcommissars betreffend;
vom 17ten Juni 1851.
Nachdem der Referendar von Reinhardt des ihm zu Leitung der Landtagswahl im üsten
Bezirke des Handels= und Fabrikwesens ertheilten Auftrags auf Ansuchen wiederum enthoben
und an seiner Statt
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