Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(373) 
& 92) Verordnung, 
die Berichtigung eines Druckfehlers in & 4 des Gesetzes vom 30sten November 1843 
betreffend; 
vom 21sten October 1851. 
In dem Gesetze, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend, vom 30sten November 
1843, ist Seite 256 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1843, § 4 unter 2 
statt: enthält, zu lesen: 
„erhält“ 
wie hiermit zu Berichtigung des sinnentstellenden Druckfehlers bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 21 sten October 1851. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
Demuth. 
  
93) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Hagelschädenversicherungsgesellschaft Saxonia; 
vom 20sten October 1851. 
De- Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium auf An- 
suchen des Directoriums der in Budissin unter dem Namen „Saxonia“ errichteten Hagel- 
schädenversicherungsgesellschaft den Statuten derselben die Bestätigung vergestalt ertheilt, daß 
den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist hierüber gegenwärtiges 
Deere t 
unter Unterschrift und Siegel des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 20sten October 1851. 
Ministerium des Innern. 
  
  
von Friesen. 
Demuth. 
595#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.