Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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ist, daß es nicht auf die Zeit, zu welcher auf Ablösung provoeirt oder die Absicht der Renten- 
überweisung ausgesprochen worden, ankommen, sondern die Rentenüberweisung dann unbe- 
dingt nicht mehr zur Ausführung gelangen soll, wenn der Receß nicht vor Ablauf des Monats 
März 1856 bestätigt worden ist, so wird Berechtigten und Verpflichteten, welche die Ueber- 
weisung an die Landrentenbank beabsichtigen, in ihrem eigenen Interesse die möglichste Be- 
schleunigung der hierauf abzweckenden Schritte anempfohlen. Zugleich werden aber auch die 
Gerichtsbehörden und Specialcommissionen auf die ihnen bei Verzögerung derartiger Geschäfte 
drohende Verantwortlichkeit aufmerksam gemacht. 
11. Da endlich Ablösungsunterhandlungen, selbst wenn sie bei Gerichtsbehörden ein- 
geleitet und der Generalcommission angezeigt worden sind, in § 23 des Gesetzes vom 1 öten 
Mai 1851 die Wirkung einer bei der Generalcommission angebrachten Provocation auf Ab- 
lösung nicht beigelegt ist, so werden Berechtigte, zwischen welchen und den Belasteten es bis 
gegen Ende des Jahres 1853 in Folge der eingeleiteten gütlichen Verhandlungen nicht zum 
verbindlichen Abschlusse über die Ablösung der Grundlasten oder Dienstbarkeiten gekommen ist, 
noch vor Ablauf des gedachten Jahres bei der Generalcommission auf Ablösung derselben 
förmlich zu provociren haben, um den sie außerdem treffenden Nachtheilen zu entgehen. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, am 24sten October 1851. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
□D 
Verhandelt zu Lauterbach am 12ten Januar 1852. 
Demuth. 
N von dem Besitzer des Nittergutes N. auf Ablösung der von den Grundstücksbesitzern 
zu Lauterbach an dieses Gut alljährlich zu entrichtenden Geldgefälle, sowie beziehendlich auf 
deren Ueberweisung an die Landrentenbank angetragen und von der Königlichen Generalcom= 
mission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen zu Ausführung dieses Geschäftes der Un- 
terzeichnete als Specialcommissar beauftragt worden, sind in dem zur Verhandlung hierüber 
auf heute angesetzten Termine, der an sie ergangenen Vorladung zu Folge, vor Unterzeichnetem 
erschienen:
	        
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