No.
38.
39.
40.
41.
42.
43.—
44.—
47.
48.
49.
50.—
( 474 )
Für Verstufung eines Erbstollns nebst der Nachricht zu den Acten
Für eine Erörterung und ein motivirtes bergamtliches Gutachten in
Stollnsachen, wie dieß z. B. nach § 185, 186, 193, 197 des
Gesetzes vom 22 sten Mai oder nach § 142 der Ausführungs-
verordnung erfordert wird, einschließlich der Befahrungen
1 Thlr. — — bis
Für die Verleihung von Wassern, einschließlich der Vorerörterung
und des Eintrags in das Wasserverleihbuch, von jedem kachterrad
Für Ausfertigung des Ueberlassungsdecrets .
Für Prüfung der Anträge auf Umbauung und Aenderung von Was-
serwerken, nach Beschaffenheit der Sache überhaupt
5 Thlr. — — bis
Für die Erörterung wegen Höhe einer Caution, insofern sie nicht mit
den unter No. 34—.37 gedachten Erörterungen zusammenfällt
Für einen Bericht auf eingewendeten Recurns
Für einen Bericht außerhalb des Falles des Recurses, nach Beschaf-
fenheit der Sache JSJ— 15 MAgr. — bis
Für jede Abschreibung losgesagten Grubenfeldes .
Für die öffentliche Bekanntmachung des Auflässigwerdens eines
Berggebäudes .
Für ein Zeugniß, nach Beschaffenheit der Sache — 10 Nr. bis
Wenn in den bergamtlichen Büchern etwas nachzuschlagen oder dar-
aus zu ertrahiren ist, so giebt derjenige, der dergleichen sucht,
außer den Copiallen .. — 3Ngr. 5 Pf. bis
Depositengebühren für Annahme, Aufbewahrung und Auszahlung
deponirter Gelder, Cautionen u. s. w. bei den Berg- oder Zehn-
tenämtern, vom Hundert oder darunter
Desgleichen von jedem Hundert Thaler des Werths der Staats,
papiere und anderer auf den Inhaber gestellter Effecten, nach
deren Curs
Für Ausstellung eines Depositenscheins, wenn der Werth oder die
Summe bis Hundert Thaler ansteigt
und wenn sie mehr beträgt
Hierüber
tägliche Auslösungen bei Expeditionen, welche in der Entfernung von
wenigstens einer halben Stunde vom Sitze des Bergamtes vor—
zunehmen sind, insoweit dafür Sporteln in Ansatz gebracht werden,
Thlr.
——
10
½
—
□#
—
Ngr.
–.. — — —
—
G
Pf.