Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

Die  Oldenburger  Linie  zerfiel  im  Laufe  des  XII.  Jahrhunderts
  abermals  in  zwei  Zweige,  Oldenburg  und  Delmenhorst,
die  1667  und  1435  erloschen  sind.

Dietrichs,  des  Glückseligen  (f  1440)  Sohn,  Christian  VIII.
der  Oldenburgischen  Linie  entsprossen,  wurde  der  Stammvater
des  dänischen  Königshauses  und  des  jetzt  regierenden  Herrscherhauses
  in  Oldenburg,  die  der  jüngeren  (bischöflich-lübeckischen)
  Linie  der  Herzöge  von  Holstein-Gottorp  angehört.

"Das  oldenburgische  Stammwappen,  zwei  Querbalken,  finden
wir  zum  erstenmale  nachweisbar  in  den  Siegeln  Christians  IV.
und  Ottos  I.  aus  dem  ersten  Viertel  des  XIII.  Jahrhunderts.

Die  ältere,  die  eigentliche  Stammlinie  Wildeshausen,  benützte
  in  ihren  Siegeln  drei  Rosen,  2,  I  gestellt,  das  Wappenbild
  der  Grafen  von  Hallermund,  mit  denen  sie  mütterlicherseits
verwandt  waren.  (Diese  drei  Rosen  werden  heute  noch  von  den
Grafen  Platen  zu  Hallermund,  die  Hallermund  1707  von  Braunschweig
  erworben  hatten,  im  Herzschild  ihres  Wappens  geführt.)
lm  Wappen  der  Linien  Neu-  und  Alt-Bruchhausen  finden  wir
dagegen  einen  vierfach  quergestreiften  Schild  (siehe  Braunschweig
Tafel  XVID),  der  gleichzeitig  mit  dem  Querbalkenschild  der
Oldenburger  Linie  in  den  Siegeln  erscheint.

Ob  nun  das  Oldenburgische  oder  das  Bruchhausener
Wappenbild  das  ursprüngliche  Wappen  des  Dynastengeschlechtes
gewesen,  lässt  sich  aus  Mangel  an  älteren  Belegen  schwerlich
mehr  entscheiden.

Im  Siegel  Ottos,  des  Stifters  der  Delmenhorster  Linie
(1272—1304),  findet  sich  zum  erstenmale  das  Helmkleinod  von
Oldenburg,  eine  Anzahl  von  Fähnchen  mit  dem  Schildbilde  geziert.
Die  Anzahl  variiert  zwischen  6,  7  und  9,  wenn  der  Helm  von
der  Seite,  10  und  I2,  wenn  er  von  vorn  zu  sehen  ist;  die
Fähnchen  staken,  nach  den  Siegeln  zu  schliessen,  wo  sie  oft
radial  um  den  Helm  angeordnet  sind,  in  einem  Kreise  innerhalb
eines  Helmwulstes,.  (Fig.  62.)

Um  1348  wurde  ein  neues  Kleinod  in  Gebrauch  genommen:
zwei  aus  einer  Helmkrone  wachsende  Büffelhörner,  die  circa
100  Jahre  später  mit  den  zwei  Balken
des  Schildes  gestreift  wurden.

Die  Balken  des  Wappenbildes  finden
  sich  in  den  alten  Siegeln  stets
hochliegend  dargestellt,  und  könnte
dies  demnach  den  Heraldiker  leicht
zu  der  Vermutung  fübren,  dass  der
Balken  in  Metall  (Gold  oder  Silber),
der  Schild  dagegen  in  Farbe  tingiert
gewesen  sei.

Die  Rasteder  Bilderhandschrift  des
Sachsenspiegels  aus  dem  Jahre  1336,
im  Besitze  der  GrossherzoglichenPrivatbibliothek
  zu  Oldenburg,  giebt  zum
erstenmale  das  Wappen  auch  in  Farbe,
und  zwar  die  Balken  rot  im  goldenen
Felde.

Der  im  XV.  Jahrhunderte  beliebt  gewordenen  Mode  der
Vierung  der  Schilde  entging  auch  das  oldenburgische  Wappen
nicht.  Unter  Gerbard  N.  (1475)  finden  wir  den  Schild  bereits
geviert,  und  zwar  in  ı  und  4  das  Stammwappen,  in  2  und  3
ein  Ankersteckkreuz,  das  sich  in  späterer  Zeit  in  ein  einfaches
  Steck-  oder  Nagelspitzenkreuz  verwandelte.  Erst  in
neuester  Zeit  beginnt  man  wieder  die  alte,  historische  Form  des
Kreuzes  anzuwenden,  so  wie  wir  dieselbe  auf  unserer  Tafel  und
in  den  Textillustrationen  zur  Darstellung  brachten.

Um  1504  findet  sich  dieses  Kreuz,  zwischen  den  Hörnern
stehend,  auch  in  das  Helmkleinod  aufgenommen.

Ob  nun  diese  Figur  ein  wirkliches  Besitzwappen  war,  oder
nur  der  damals  herrschenden  Wappenmode  seine  Entstehung

 

Wappen  der  Grafen
von  Oldenburg.

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verdankte,  ist  kaum  mehr  nachzuweisen.  Erst  in  späterer  Zeit
wurde  dieses  Wappenbild  als  für  Deönerkorst  geltend  angesehen
und  erhielt  seine  fixe  Tingierung,  golden  im  blauen  Felde.

Fräulein  Marie,  die  Erbtochter  von  Fever  aus  dem  Hause
Papinga,  hatte,  laut  Testament  vom  22.  April  1573,  ihr  Ländchen
im  Falle  ihres  Todes  dem  mit  ihr  verwandten  Grafen  Johann  VI.
von  Oldenburg  vermacht.  Als  sie  nun  am  20.  Februar  1575
starb,  nahm  Oldenburg  sofort  das  Erbe  in  Besitz  und  belegte
seinen  geviertenSchild  mit  einem  Herzschildchen,  in  welchem  der
Löwe  von  Jever  erschien.  Der  Löwe  wurde  erst  später  mit
einer  Krone  ausgestattet.

Am  20.  November  1623  fiel  die  Hersschaft  Kriphausen
an  Oldenburg.  Die  Kniphausen  waren  eine  alte  ostfriesische
Familie,  die  mit  Jever  verschwägert  war,  wodurch  dieses  Haus
Ansprüche  auf  die  Herrschaften  Kniphausen  und  Inhausen  ableitete.
  Diese  Ansprüche  hatte  Fräulein  Marie  von  Jever  auch
an  Oldenburg  abgetreten  und  so  gelangten  die  beiden  Herrschaften
  gegen  eine  Abfindung  von  50000  Thalern  in  den  Besitz
von  Oldenburg,  nachdem  im  Vergleiche  zwischen  Anton  Günther
von  Oldenburg  und  Philipp  Wilhelm  von  Kniphausen  der  Familie
Kniphausen  die  Titelführung  gewahrt  worden  war.

Als  der  letzte  der  oldenburgischen  Linie,  Anton  Günther,
1667  starb,  fiel  Jever  an  Anhalt-Zerbst,  Varel-Kniphausen  an  den
ausserehelichen,  aber  legitimierten  Sohn  des  Oldenburgers,  Anton
von  Aldenburg,  dessen  Enkelin  die  Herrschaft  an  die  Grafen
Bentinck  brachte.  Durch  Vertrag  mit  diesem  Hause  vom  13.  April
und  30.  Juni  ı854  wurde  Kniphausen  wieder  vollständig  mit
Oldenburg  vereint,  nachdem  zwei  Millionen  Thaler  an  die  Bentincks
  gezahlt  worden  waren.  Das  Wappen  von  Kniphausen,
ein  schwarzer,  erst  später  gekrönter  Löwe  im  goldenen  Felde,
gehört  demnach  nicht  in  den  Rückenschild,  sondern  wie  Jever,
als  ein  wirklicher  Bestandteil  des  Grossherzogtums,  in  den  Mittelschild
  des  oldenburgischen  Staatswappens.

(Die  Grafen  zu  Kniphausen  führen  heute  noch  den
ungekrönten  Löwen  im  ersten  und  vierten  Quartiere  ihres
Schildes.)

Wie  bereits  erwähnt,  starb  mit  Graf  Anton  Günther  am
19.  Juni  1667  die  in  Oldenburg  herrschende  Linie  aus,  und  das
Land  fiel  gemäss  des  Rendsburger  Erbvertrags  vom  16.  April
1649  an  die  Nachkommen  Christian  VIH.,  der  1448  zum
König  von  Dänemark,  später  auch  von  Norwegen  und  Schweden,
  1460  zum  Grafen  von  Holstein  und  Schleswig  erwählt
worden  war.

Die  Ansprüche  der  dänischen  Seitenlinie  Holstein-Gottorp
auf  Oldenburg-Deimenhorst  wurde  von  Dänemark  zurückgewiesen,
die  von  Holstein-Plön  abgekauft.  Später,  als  ein  Gottorper  als
Peter  III.  den  Zarenthron  von  Russland  bestiegen  hatte,  trat
Dänemark  Oldenburg-Delmenhorst,  gegen  den  Anteil  Gottorps
an  Holstein,  an  Russland  ab,  das  den  Besitz  sofort  der  jüngeren,
sogenannten  Bischöflich-Lübeckschen  oder  Kieler  Linie  des  Hauses
Gottorp  überliess  (1773).

Das  Bischöflich-Lübecksche  Wappen  dieses  Hauses  war
eigentlich  kein  geistliches  Wappen,  sondern  wurde  von  den
Herzögen  von  Holstein-Gottorp,  die  das  säkularisierte  Bistum
Lübeck  erblich  inne  hatten  und  den  Titel  »postulierte  Bischöfe
von  Lübeck«  führten,  für  diesen  Besitz  gebraucht.

Der  Schild  war  gespalten  und  zweimal  geteilt  mit  eingepfropfter
  Spitze  und  Herzschild.

Im  Herzschilde  erschien  das  Wappen  des  Bistums  Lübeck,
in  Blau  ein  schwebendes,  mit  einer  Mitra  bedecktes  goldenes
Kreuz.

Dieses  Kreuz  ohne  Mitra,  und  an  die  Schildränder  anstossend,
  ist  als  Wappen  des  Bistums  zum  erstenmale  in  den
letzten  Jahren  des  XIV.  Jahrhunderts  nachweisbar  und  erhält  sich
in  dieser  Form  bis  zum  XVII.  Jahrhundert.

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