Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(AXIV ) 
  
Frankreich, Kaiserreich, — die dasigen Telegraphenstationen werden mit den 
hiesigen in Verbindung gesetzt 
Frauenstein, Stadt, Sstätigung des " uur die vasise *1 
casse 
G. 
Gasbeleuchtung zu Zwickau, s. Zwickau. 
Gebühren für die amtliche telegraphische Cortespondenz innerhalb Sachfens 
— deren Ermäßigung 
— für die allgemeine telegraphische Correspondenz — weitere Ermäßig= 
ung derselben 
Geisteskranke — Beschleunigung der Einlieferung derselben it in die Heil- 
anstalt zu Sonnenstein 
Geithain, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse 
Gerichtsbarkeiten — inwiefern die Bekanntmachung vom 26sten April 
1838 über deren freiwillige Abtretung als maaßgebend zu betrach- 
ten ist 
Gerichtsbehörden — inwiefern. selbige die nach 18 der Ausführungs= 
verordnung zum Preßgesetze vom 14A4ten März 1851 zu erstattenden 
Anzeigen über Confiscation und Vernichtung eines Preßerzeugnisses 
zu beschleunigen haben . 
Gesetz- und Verordnungsblatt — ob und inwiefern den utöherren, 
welche ihre Gerichtsbarkeit an den Staat freiwilig abgetreten haben, 
ein Eremplar davon zu verabfolgen ist 
Getreide — Aufhebung des Eingangszolls für selbiges 
Gewerbe- und Personalsteuer, im Jahre 1853 zu entrichtende, — wel— 
cher Erlaß dabei gewährt wird .... 
—-Einnehmergebuhrendabei. 
Gruben — deren Räumung in der Stadt Dresden, s. Dresden. 
Grund= und Hypothekenbehörden — aus welchen Gründen selbige 
von Grundstücksabtrennungen zum Straßenbaue zu benachrichtigen sind 
— — was selbige bei Dismembrationen von Grundstücken hinsichtlich der 
Beschränkung der gesetzlichen Dismembrationsfreiheit zu beobachten haben 
— — haben der Eintragung der Erwerber von Grundstücken als neuer 
Besttzer in das Grund- und Hypothekenbuch um der militärischen Ei— 
genschaft derselben willen keinen Anstand zu geben. . . 
Grundlasten—PraclusivteiminfuiProvocationenaufdeien Ablösung . 
Grundsteuer, im Jahre 1853 zu entrichtende, — welcher Erlaß dabei ge- 
währt! wird 
Grundsteuern, im bisherigen Steuerbezrke Hohnstein gefällige, — veren Er— 
hebung wird künftig durch eine Nebeneinnahme zu Schandau erfolgen 
Grundstücke — können von activen Militärpersonen durch Kauf oder einen 
anderen Vertrag unter Lebenden erworben werden 
— ob und inwieweit die Ablösung der auf Trennstücken haftenden Ob- 
lastenantheile bewerkstelligt werden kann. 
Grundstücksabtrennungen — Veschränkungen der gisehiihen Dismem- 
brationsfreiheit dabei . . 
  
Tag. 
6 Mai 
18 Aug. 
15 Jan. 
21 Juli 
29 Nov. 
7 März 
24 Aug. 
7 Nov. 
24 Aug. 
9 Sept. 
20 Oct. 
30 April 
21 Sept. 
24 Jan. 
26 Febr. 
18 Julie 
1 Dec. 
30 April 
22 Nov. 
18 Juli 
28 Juli 
26 Febr. 
  
  
Seite. 
75 
185 fg. 
157 fg. 
275 fg. 
70 fg. 
170 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—3 
1—5 
1, 3 
1 
1 —6 
1 —4 
1, 2 
1—7 
1— 4
	        
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