(NMI. )
J.
Inhaftaten, mit Ungeziefer behaftete, — sind vor deren Einlieferung in die
Straf= und Correctionsanstalten einer Reinigung zu unterwerfen
Inhibition der in die Sparcassen zu Frauenstein, Geithain, Jöhstadt, Neu-
stadt, Niederschönau, Radeburg, Riesa, Rötha, Siebenlehn und Zwen-
kau eingezahlten Gelder und Zinsen — ist unstatthaft .
Inspectionen für den Kohlenbergbau — deren Errichtung
Jöhstadt, Stadt, — Bestätigung der Statuten für die dasige Sparcasse
K.
Karten, s. Paßkarten.
Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1853 zu ent-
richtende Kirchenanlage
Kirchenanlage, katholische, dießjährige, — Ausschreiben dafür .
Kirchen- Falsa — Anwendung des Reseripts vom 19ten Juni 1812 über
selbige in der Oberlausittz
Kobalt — Auphebung des Verbots der Ausfuhr desselben aus dem König=
reiche Sachsen
Kohlenbergbau — Anstellung zeier sacheerfndizer Beamten zu dessen
Beaufsichtigung
Kosten, in strafrechtlichen Untersuchungen erwachsende, — Uebereinkunft mit
der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Regierung hierüber
Kostenvorstand, nicht geleisteter, — welche Rechtssätze das Oberappella-
tionsgericht bei Entscheidungen von Streitigkeiten über die Sistiruns
des Verfahrens wegen desselben zu beobachten pflegt.
Kranke und hülfsbedürftige Angehörige eines anderen Staats —
Vertrag mehrerer deutschen Regierungen wegen deren gegenseitiger
Verpflegung . ....
— (. Geisteskranke.
L. s
Landtag, künftiger, — Bestellung von n Commissarien zu keitung der hierauf
bezüglichen Wahlen. .
Lehngeldberechtigungen der Kirchen- und Schullehne, auf einseitigen
Antrag ablösbare, — welche Grundsätze bei Provocationen auf deren
Ablösung zu beobachten sind .........
— Präclusivtermin für Anbringung der desfallsigen Provocationen
Tag.
25 Aug.
18 Aug.
1
7 März
26 April
5 Febr.
18 Aug.
29 Oct.
9 Juni
24 März
22 Sept.
22 Febr.
15 März
26 April
1 Oct.
1 Oct.
14 Jan.
12 Jan.
15 März
19 Sept.
1852.
20 Nov.
1853.
17 Nov.
4 Febr.
6 Oct.
3 Nov.
1 Dec.
(22 Oect.
125 Oct.
1 Dec.
Seite.
197
197
36
191 fg.
27 fg.
265 fg.
19
196 fg.
273
202 fg.
257 fg.
270 fg.
Paragraph.