Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(AVII ) 
  
eipzig, Stadt, 
October 1848 confirmirten Statuten der dasigen Oelhandelsbörse 
ichtenstein, Posterpedition, — wird zum Postamte erhoben 
Liechtenstein, Fürstenthum, — tritt dem zwischen Oesterreich und Preußen 
unterm 19ten Februor 1853 abgeschlossenen Handels— und Zollver- 
trage bei . ....· 
M. 
Malz, in das Königreich Württemberg eingeführtes, — Uebergangssteuer dafür 
— auf welchen Straßen die Einfuhr desselben erfolgen soll 
Meerana, Posterpedition, — erhält die Eigenschaft eines Postamtes 
Mehl — Aubhebung des Eingangszolls für selbiges 
Meiningen — Sachsen= —, Herzogthum, — Uebereinkunft mit der da- 
sigen Regierung wegen der in straftechtlichen Untersuchungen erwach- 
senden Kosten 
Meklenburg = Schwerin und Meklenburg- Strelitz, Großherzogthü- 
mer, — Beitritt der dasigen Regierungen zu dem Staatsvertrage vom 
15ten Juli 1851 wegen Uebernahme von Auszuweisenden 
Militärpersonen — inwiefern deren persönliche Verhältnisse zuvörderst zu 
erörtern sind, wenn selbige wegen gemeiner Verbrechen zur Untersuch- 
ung gezogen werden 
— active, — find zu Erwerbung von Grundstücken durch Kauf oder 
einen anderen Vertrag unter Lebenden befugt 
Militärpflichtige, nach überseeischen Häfen auswandernde, 
den Auswanderungsagenten nicht zu befördern . 
MkttwetdaPostexpedttron—w1rdzumPostamteerhoben. . 
Modena Herzogthum, — tritt dem zwischen Oesterreich und Preußen unterm 
lgten Februar 1853 abgeschlossenen Handels= und Zollvertrage bei 
Mortificationsverfahren, wegen verlorener oder untergegangener Actien, 
Interimsscheine, Zinsen= und Diovidendenscheine des Actienvereins zur 
Grubenräumung in der Stadt Dresden cinzuleitendes, — was dabei 
zu beobachten ist 
Mühlenfabrikate — Aufhebung des Eingangszols fir selbige 
Münzconvention vom 30sten Juli 1838, allgemeine, — Beitritt der Re- 
gierungen des Königreichs Hannover und des Großherzogthums Olden- 
burg zu der derselben sub B angefügten besonderen protocollarischen 
Uebereinkunft. . 
Munition, in Verwahrung von Privatpersonen befindliche, — inwiefern das 
Aufbewahrungslocal für desfallsige Vorrathen der Ortspolizeibehoͤrde 
anzumelden ist . 
— sind von 
— Bestätigung eines Nachtrags zu den unter dem Oten 
Tag. 
7 April 
26 März 
15 Novd. 
1852. 
29 Dec. 
1853. 
(11 Febr. 
129 Aug. 
* 26 März 
Sept. 
Oct. 
19 Sept. 
Febr. 
119 März 
29 März 
18 Juli 
3 Jan. 
26 März 
15 Nov. 
18 Juli 
9 Sept. 
120 Oct. 
7 Oct. 
11 April 
  
  
Seite. 
66 
262 
1 fg. 
21 fg. 
181 
181 fg. 
201 
191 g. 
30 
65 
150 fg. 
2 fg. 
65 
262 
159 
181 fg. 
201 
196 
66 fg. 
  
Paragraph. 
1 — 10 
19
	        
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