Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

C XWVII ) 
  
N. 
Naturalleistungen an Kirchen- und Schullehne, auf einseitigen Antrag ab- 
lösbare, — welche Grundsätze bei Provocationen auf deren Ab— 
lösung zu beobachten sind .......... 
—-PräclusivtetminfürAnbringungverdesfallsigenProvocationen. 
Neustadt bei Stolpen — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Niederschönau, Parochie, — Bestätigung des Regulativs für die dasige 
Evparcass- 
Nordamerica, vereinigte Staaten, — Uebereinkunft mit selbigen wegen ge- 
genseitiger Auslieferung von Verbrechern ...... 
O. 
Oberappellationsgericht — welche Rechtssätze dasselbe bei Entscheidun- 
gen von Streitigkeiten über die Sistirung des Verfahrens wegen noch 
nicht geleisteten Kostenvorstandes, — über rechtzeitige Erhebung des 
Protestes wegen verweigerter Bezahlung domicilirter trockner Wechsel 
und Anweisungen zu beobachten pflegt 
Oberlausitz, Markgrafthum, — Anwendung des Rescripts vom 19ten Juni 
1812 über die Kirchen-Falsa daselbst . 
Oblasten, bei Dismembrationen von Grundstücken auf Trennstücke zelezi — 
ob und inwieweit deren Ablösung erfolgen kann 
Oelhandelsbörse zu Leipzig, s. Leipzig. 
Oelsnitz, Posterpedition, — wird zum Postamte erhoben . 
Oesterreich, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen 
der Uebernahme Auszuweisender 
dessen Handels- und Zollbvertrag mit der Krone Preußen vom 
19ten Februar 1853 . 
Beitritt der Herzogthümer Modena und Parma, 
Fürstenthums Liechtenstein zu obigem Vertrage 
— — in welcher Weise die Vergehen gegen dessen Zollgesetze bestraft werden 
Oldenburg, Großherzogthum, — tritt der Uebereinkunft, welche zwischen der 
Königlich Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen 
wegen Legitimation der Reisenden durch Paßkarten abgeschlossen wor- 
den ist, bei 
— — Beitritt der dasigen Regierung zu der, der allgemeinen Münzcon= 
vention vom 30sten Juli 1838 sub B angefügten besonderen proto- 
collarischen Uebereinkunft vom nämlichen Tage 
Ottomannische Pforte — Berichtigung eines Fehlers in dem zwischen 
selbiger und dem Zollvereine im Jahre 1851 vereinbarten, und Seite 
331 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1851 abse- 
druckten Zolltarife 
P. 
Parma, Herzogthum, — tritt dem zwischen Oesterreich und Preußen unterm 
19ten Februar 1853 abgeschlossenen Handels= und Zollvertrage bei 
— — 
ingleichen des 
  
Tag. 
(22 Oct. 
125 Oct. 
1 Dec. 
5 Febr. 
18 Aug. 
27 Aug. 
1852. 
0e Nov. 
122 Dec. 
1853. 
14 Jan. 
28 Juli 
26 März 
20 April 
18 Juni 
15 Nov. 
3 Dec. 
8 Sept. 
7 Oct. 
1 Juli 
15 Nov. 
  
  
  
  
  
Seite. 
202 fg. 
257 f g. 
270 fg. 
20 fg. 
184 fg. 
173 fg. 
27 fg. 
71 fg. 
7 
164 fg. 
65 
75 fg. 
80, 104 fg. 
262 
273 fg. 
191 
196 
162 
262 
  
  
  
Paragraph.
	        
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