Benennung der Gegenstände.
(
242 )
— — — — —
Maaß—
stab der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem 14-Thalerfuß
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30stel),
beim
Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr. Rthlr.] Ngr.
Eingang.
nach dem
244-Guldenfuß,
beim
Fl.] Kr.
Ausgang.
Fl.] Kr.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
1
33
34
35
Steine:
a) Mühlsteine mit eisernen Reisfen
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und
Speckstein; ferner geschliffene echte
und unechte Steine, Perlen und Ko-
rallen ohne Fassung
Anmerk. Große Marmorarbeiten (Sta-
tuen, Büsten und dergleichen),
Flintensteine; feine Schleif-
aus Serpentinstein zahlen die
allgemeine Eingangsabgabe.
Steinkohlen
Anmerk. 1. An der Preußischen Seegrenze und
auf der Elbe, desgleichen auf beson-
dere Erlaubnißscheine auf der Weser
oder Werra eingehend
2. An der Badischen Grenze oberhalb
Kehl, desgleichen an der Württem-
bergischen Grenze und an der Bagperi-
schen Grenze rechts des Rheins ein-
gehend
Stroh-, Rohr= und Bastwaaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast,
Stroh und Schilf, ordinäre:
1. ungefärbt
2. gefärbt
b) Stroh= und Bastgeflechte, Decken vo
ungespaltenem Stroh, Span= und
Rohrhüte ohne Garnitur . ..
c) Bast- und Strohhüte ohne Unterschied
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und Wetzsteine; auch Waaren
1 Stück
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
10
10
50
17 30
–
17
87
30
30
1
16 in Fässern u. Kisten.
16 in Fässern u. Kisten.
6 in Ballen.
20 in Kisten.
9 in Ballen.