(182 )
—
—
Steuersatz Bemerkungen
Vereinsstaaten 2c., Maaßstab im Über die bei der Ausfuhr nac
"„ -·« - », 14-Thaler- 1244-Gul-sanderen Vereinsstaaten, ode
in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. * a venfuße. dem Auslande fanen
J di r. Steuervergütungen.
I. Vom Wein und Traubenmost.
Preußen (ausschließlich ver Hohenzollern-
schen Lande *). *) In den Hohenzollernschen Fü
„ )7 -„ stenth#mern wird eine Uebe
Außerdem im engeren Vereine mit Preußen gangsalgabe von Wein u
(nach der Zeitfolge der Vertrage) Traubenmost nicht erhoben.
a) Von Schwarzburg-Sondershausen:
die Unterherrschaft.
b) Von Schwarzburg-Rudolstadt:
die Unterherrschaft.
c) Vom Großherzogthume Sachsen:
das Amt Allstedt mit Oldisleben.
d) Anhalt-Bernburg.
e) Vom Fürstenthume Lippe:
die Ortschaften Lipperode, Cappel
und Grävenhagen.
f) Von Mecklenburg-Schwerin: .
die Ortschaften Rossow, Netzeband Centner (Preußisch
und Schöneberg. Wein.. 1—25 —11
g) Anhalt-Dessau. Traubenmost. — 20 1
h) Anhalt-Köthen.
i) Von Sachsen-Coburg-Gotha:
das Amt Volkenrode.
k) Von Hessen-Homburg:
das Oberamt Meisenheim.
1) Vom Herzogthume Oldenburg:
das Fürstenthum Birkenfeld.
m) Waldeck und Pyrmont.
n) Von Hannover:
die Grafschaft Hohenstein und das
Amt Elbingerode.
— D
— —
S