Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(XVIL) 
  
Einlagegelder der Landeslotterie — sind einer Verkümmerung nicht unter- 
worfen 
Einnehmergeb ühr: ren für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- 
Eisenbahn, 
Eisenbahnen, 
Eisenbahnactien, 
und Personalsteuer im Jahre 1855 — Höhe derselben. 
von der Chemnitz= Riesaer Staatsbahn bei Chemnitz an über 
Glauchau nach Zwickau in der Richtung nach Gößnitz bis an die 
Sächsisch -Bayerische Staatsbahn zu erbauende, — Geses zu Ab- 
tretung von Grundeigenthum hierz: 
durch welche Flurbezirke dieselbe geführt wird 
von dem Bahnhofe bei Zwickau in der Richtung des Mulden= und 
Schwarzwasser-Thales nach Schwarzenberg anzulegende, — GErpro- 
priationsgesetz für selbige 
welche Fluren durch dieselbe berührt werden .. 
von Leipzig bis an die Sächsisch-Preußische Landesgrenze in der 
Richtung nach Weißenfels zu erbauende, — Geses zu Abtretuns 
von Grundeigenthum hierze 
durch welche Fluren selbige geführt wird 
Concessionirung der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zum Baue 
und Betriebe derselben 
von Leipzig bis an die Sächsisch- Preußische Landesgrenze in der 
Richtung nach Bitterfeld zu erbauende, — Errseiationsgeset 
für selbige . 
Zittau- Reichenberger, — unter welchen Bedingungen einer Gesell- 
schaft zu deren Herstellung Concession ertheilt wird 
deren Richtungslinie ............ 
Sächsisch-Bayerische, — Erpropriation von Grundeigenthum für 
Erweiterung des Bahnhofs derselben in Leipzitg 
Dresden-Tharandter, — Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes vom 
Dten Juni 1852 für die auf dem rechten Weiseritzufer anz zulegenden 
Zweigbahnen der Albertsbahn . .. 
durch welche Ortschaften letztere geführt werden 
Nachtrag zu den Statuten der zu deren Betriebe zusammengetrete- 
nen Actiengesellschaft. 
Anlegung von Zweigbahnen dabei nach dem Augustusschachie und 
den fiscalischen Kohlenschüchten . 
durch welche Fluren diese Zweigbahnen gefuͤhrt werden 
Zwickau-Cainsdorfer, — Anlegung einer Zweigeisenbahn von dem 
Kohlenwerke der Bürgergewerkschaft in Zwickau bis zu derselben 
bereits bestehende, — Gesetz wegen Erpropriation von 
Grundeigenthum für Erweiterung derselben . 
— Gesetz über die Bestrafung der Beschädigung derfelben 
Sächsisch -Schlesische, verloren gegangene, — welche 
Behörde, nach Einleitung des Edictalverfahrens, die Mortification 
  
Tag. 
14 März 
29 Sept. 
13 Mai 
14 Mai 
9 Julie 
22 Aug. 
9 Oct. 
3 Noo. 
13 Mai 
4 Sept. 
6 Juni 
(7 Juni 
126 Juli 
15 März 
6 Juni 
23 April 
29 Juni 
7 Sept. 
15 Aug. 
* 
30 Sept. 
29 Nov. 
= 
14 Dec. 
21 Juli 
11 Aug. 
13 Aug. 
  
Seite. 
63 fg. 
597 fg. 
—# 
115 
317 fg. 
627 fg. 
635 
54 
523 fg. 
92 
120 
100 fg. 
64 fg. 
110 fg. 
525 fg. 
Zlulfg. 
312 
631 fg. 
647 
648 
657 fg. 
120 fg. 
292 fg. 
177 fg. 
54 fg. 
55 fg. 
  
Paragraph. 
1,2 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1, 2 
1—8
	        
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