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99) Verordnung,
die Richtungslinie der Chemnitz-Zwickauer Stagtseisenbahn betreffend;
vom Z3ten November 1855.
Von der fernerweit genehmigten Strecke der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn werden
die Fluren von
Nieder-Lungwitz,
Reinholdshayn,
Glauchau,
Gesau und
Schönbörnchen
betroffen werden.
Unter Bezugnahme auf die Verordnungen vom 1 4ten Mai, dten Juli, 2 2 sten August
und Hten October dieses Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1855,
Seite 55 fg., 115, 317 und 627) wird solches von dem Ministerium des Innern
andurch bekannt gemacht.
Dresden, den 3ten November 1855.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter. Demuth.
100) Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Olbernhau;
vom 1 #ten October 1855.
Wuan, Johann, von GOT2TE Gnaden König von Sachsen
20. . 2c.
haben auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die nachgesuchte Ge-
nehmigung zu Errichtung einer den Einlegern gegenüber von der Gemeinde zu Olbernhau
zu vertretenden, für die unbemittelten Einwohner von Olbernhau und der Umgegend be-
stimmten Sparcasse ertheilt, auch das für diese Anstalt entworsene Regulativ unter Be-
willigung der in §§ 13, 16, 17 und 18 enthaltenen Rechtsvergünstigungen dergestalt
bestätigt, daß dessen Inhalte in allen Punkten genau nachzugehen ist.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deeret