(XVI)
G.
Gartendiebstähle — das Gesetz vom 11ten August 1855 über deren Be-
strafung tritt den 1sten October 1856 in Kraft
— ob und inwieweit obiges Gesesi in den n Schoͤnburgischen ehrsbensche
ten Anwendung leidet .
Gasanstalten — welche Vorschriften bei deren Anlegung in Bezug auf
Festigkeit und Regelmäßigkeit zu beobachten find
Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in Strafsachen — Ansätz dafür
— für Aerzte, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten und Hebammen bei
gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen —
Tarordnung für selbige
Geisteskranke — wie die Polizeibehörden zu verfahren haben, wenn bei deren
Unterbringung in einer Landes-Heil= oder Versorganftalt Streitigkeiten
über deren Heimathsangehörigkeit entstehen .
— deren Beförderung auf Eisenbahnen
Geistliche Stellen,
Z kommen derselben verwendet werden soll
Gendarmerie — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verordnung! vom
30 sten October 1852 publicirten Uebereinkunft mit der Oesterreichischen
Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung derselben bei Verfolg-
ung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen Staates und we-
gen deren Verwendung bei Feuers= und Wassersnoth auf dem Gebiete
des anderen Staates
Gerichte, Königliche, — Uebertragung der Berggerichtsbarkeit auf selbige
Verfahren bei Fortstellung der bei denselben zur Zeit anhängigen Un-
tersuchungen
— diesseitige, — Modalität bes Geschäftsverkehrs zwischen seibizen und
den Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Gerichten ..
Gerichtsaniter——dereii Bezirke
— deren Stellung zu ven' Amtshauptleuten .
Gerichtsbarkeit der Bergämter, zeitherige, — geht auf die ordentlichen Ge-
richte über
Gerichtsbezirke des Landes, mit Ausnahme der Schondurzischen Nashen-
schaften, — deren Bilbung . .
Gerichtskosten in Strafsachen — Gebührenansätze dafür
Gerichtsstand der Mitglieder des Hauses Schönburg — Bestimmung hierüber
Getreide — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erhoben
wird ..
Getreidekörner, mit arsenikhaltigem Wasser getränkte, — Verbot wider de-
ren Gebrauch zu Vertilgung der Mäuse
Gewerbesteuer, von den Bankschlächtern und Branntweinbrennern im 1 Jahre
1857 zu entrichtende, — Höhe derselben
Gewerbe= und Personalsteuer, im Jahre 1856 zu entrichtende, — *
dabei
— —1 außerordentliche, im Jahre# 1856 * erhebungi kommende, —
Einnehmergebühr dabei
vacante, — zu welchen Zwecken das Stostentali-
Tag.
3 Sept.
(15 Sept.
17 Nor.
12 Deec.
6 Sept.
— —
— —
1855
11 Dec.
1856
13 Aug.
14 April
15 Oct.
8 Mai
12 Sept.
26 Sept.
2 Sept.
13 Sept.
8 Mai
2 Sept.
6 Sept.
15 Sept.
1 Sept.
19 Jan.
24 Dec.
15 Mai
10 Sept.
Seite.
242
331
408 fg.
420 fg.
306 fg.
343 fg.
1fg.
361, 395
53
388 fg.
78 fg.
286 fg.
384 fg.
243 fg., 328
325 fg.
78 fg.
243 fg., 328
295 fg.
333
237
5fg.
471 fg.
77 fg.
289 fg.
Paragraph.
11
13—18
33—45
1—14
1—14
9—20
24
1, 2