Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XVI) 
  
G. 
Gartendiebstähle — das Gesetz vom 11ten August 1855 über deren Be- 
strafung tritt den 1sten October 1856 in Kraft 
— ob und inwieweit obiges Gesesi in den n Schoͤnburgischen ehrsbensche 
ten Anwendung leidet . 
Gasanstalten — welche Vorschriften bei deren Anlegung in Bezug auf 
Festigkeit und Regelmäßigkeit zu beobachten find 
Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in Strafsachen — Ansätz dafür 
— für Aerzte, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten und Hebammen bei 
gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen — 
Tarordnung für selbige 
Geisteskranke — wie die Polizeibehörden zu verfahren haben, wenn bei deren 
Unterbringung in einer Landes-Heil= oder Versorganftalt Streitigkeiten 
über deren Heimathsangehörigkeit entstehen . 
— deren Beförderung auf Eisenbahnen 
Geistliche Stellen, 
Z kommen derselben verwendet werden soll 
Gendarmerie — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verordnung! vom 
30 sten October 1852 publicirten Uebereinkunft mit der Oesterreichischen 
Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung derselben bei Verfolg- 
ung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen Staates und we- 
gen deren Verwendung bei Feuers= und Wassersnoth auf dem Gebiete 
des anderen Staates 
Gerichte, Königliche, — Uebertragung der Berggerichtsbarkeit auf selbige 
Verfahren bei Fortstellung der bei denselben zur Zeit anhängigen Un- 
tersuchungen 
— diesseitige, — Modalität bes Geschäftsverkehrs zwischen seibizen und 
den Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Gerichten .. 
Gerichtsaniter——dereii Bezirke 
— deren Stellung zu ven' Amtshauptleuten . 
Gerichtsbarkeit der Bergämter, zeitherige, — geht auf die ordentlichen Ge- 
richte über 
Gerichtsbezirke des Landes, mit Ausnahme der Schondurzischen Nashen- 
schaften, — deren Bilbung . . 
Gerichtskosten in Strafsachen — Gebührenansätze dafür 
Gerichtsstand der Mitglieder des Hauses Schönburg — Bestimmung hierüber 
Getreide — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erhoben 
wird .. 
Getreidekörner, mit arsenikhaltigem Wasser getränkte, — Verbot wider de- 
ren Gebrauch zu Vertilgung der Mäuse 
Gewerbesteuer, von den Bankschlächtern und Branntweinbrennern im 1 Jahre 
1857 zu entrichtende, — Höhe derselben 
Gewerbe= und Personalsteuer, im Jahre 1856 zu entrichtende, — * 
dabei 
— —1 außerordentliche, im Jahre# 1856 * erhebungi kommende, — 
Einnehmergebühr dabei 
vacante, — zu welchen Zwecken das Stostentali- 
  
Tag. 
3 Sept. 
(15 Sept. 
17 Nor. 
12 Deec. 
6 Sept. 
— — 
— — 
1855 
11 Dec. 
1856 
13 Aug. 
14 April 
15 Oct. 
8 Mai 
12 Sept. 
26 Sept. 
2 Sept. 
13 Sept. 
8 Mai 
2 Sept. 
6 Sept. 
15 Sept. 
1 Sept. 
19 Jan. 
24 Dec. 
15 Mai 
10 Sept. 
  
Seite. 
242 
331 
408 fg. 
420 fg. 
306 fg. 
343 fg. 
1fg. 
361, 395 
53 
388 fg. 
78 fg. 
286 fg. 
384 fg. 
243 fg., 328 
325 fg. 
78 fg. 
243 fg., 328 
295 fg. 
333 
237 
5fg. 
471 fg. 
77 fg. 
289 fg. 
  
Paragraph. 
11 
13—18 
33—45 
1—14 
1—14 
9—20 
24 
1, 2
	        
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