Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XVI. ) 
  
Gewerbtreibende — Bestätigung der Stiftungsurkunde nebst Regulatio 
für die in Leipzig für selbige bestehende Darlehnsanstalt .. 
— Befreiung der letzteren vom Schriften= und Werthstempel . 
Gottesgabe, Böhmisches Bergrevier, — Uebereinkunft mit der Oesterreichi- 
schen Regierung wegen Aufhebung der bieherigen Gemeinschaftlichteit 
der Bergwerksnutzungen darin 
Großenhain, Stadt, — deren künftige Benennung . 
Grünhainichen — Bestätigung des Regulativs für die daselbst errichtete 
Sparcafsenanstalt 
Grund= und Hypothekenbehörden — inwiefern dieselben nach G 176 des 
Gesetzes vom 6ten November 1843 befugt sind, gegen die beiderseitigen 
Contrahenten, nachdem die gesetzliche Frist zu Stellung des Antrags 
auf Eintragung des neuen Besitzers und Besitztitels in das Grund= und 
Hypothekenbuch verstrichen ist, mit Strafauflagen vorzuschreiten 
Grundsteuer, im Jahre 1856 zu entrichtende, — Erlaß dabei 
H. 
Häute von Rindern, welche an Lungenseuche umgestanden oder geschlachtet wor- 
den sind, — dürfen in frischem Zustande nicht verkauft werden 
Hamburg-Vremer Feuerversicherun ggesellschaft — deren Con— 
cessionirung in hiesigen Tanden . ... 
Handel — Vertrag hierüber mit der Republik Merico . 
— Abschluß eines anderweiten Vertrags hierüber zwischen dem deutschen 
Zollvereine und dem Königreiche beider Sicilliin. 
Handelsgericht zu Leipzig — durch welche Behörde die Verpflichtung der 
aus dem Handelsstande genommenen Beisitzer dabei, ingl. die Wieder- 
besetzung der durch deren Austritt erledigten Stellen erfolgt 
Handelslehranstalt in Chemnitz, s. Chemnitz. 
Hannover, Königreich, — Uebereinkunft der dasigen Regierung mit der freien 
Hansestadt Bremen wegen Beforderung der t gegenseitigen Vertehrsver- 
hältnisse .. . .. 
Hebammen — Gebührentaxe für deren Verrichtungen 1 
Heeselicht, Rittergut, — dasselbe wird rücksichtlich der Lehns- und Hypothe= 
kenangelegenheiten dem Appellationsgerichte zu Dresden, als Lehnshof, 
überwiesen 
Heimathlose — Zusatz zu dem Staatsvertrage vom Iöten Nuli 1851 über 
die gegenseitige Verpflichtung zu Uebernahme derselben 
Heimathsang eh örigkeit — Verfahren, wenn bei Unterbringung Geistes- 
kranker in eine Landes-Versorg= oder Heilanstalt Zweifel darüber ent- 
stehen 
Helmsdorf, Rittergut, — dasselbe wird rücksichtlich der Lehns- und Hypo= 
thekenangelegenheiten dem Appellationsgerichte zu Dresden, als Lehns- 
hof, überwiesen 
Hessen, Kurfürstenthum, — Vertrag zwischen der dasigen Regierung und der 
freien Hansestadt Bremen wegen Befoͤrderung der ngegenscitien Verkehrs- 
verhältnisse .. . 
Hofhunde — deren Versorgung mit Saufwasser 
Holland, s. Niederlande. 
1856. 
  
Tag. 
2 Juni 
22 Aug. 
18 Oct. 
16 Juni 
16 Jan. 
30 Juli 
15 Mai 
26 März 
28 Febr. 
24 Mai 
28 Aug. 
13 Sept. 
(25 Aug. 
[10 Dec. 
6 Sept. 
25 Sept. 
28 Novd. 
1855 
11 Dec. 
1856 
25 Sept. 
25 Aug. 
10 Dec. 
15 Aug. 
  
Seite. 
127 fg. 
205 
397 fa. 
137 
n 
204 
77 fg. 
88 
11fg. 
dO fg. 
238 fg. 
326 fg. 
205 fg. 
343 fg. 
369 fg. 
415 
1fg. 
369 fg. 
205 fg. 
203 fg. 
  
Paragraph. 
11
	        
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