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Militärstrafsachen — inwieweit die Bestimmungen der Strafproceßordnung
vom 1 1ten August 1855 und der dazu gehörigen Ausführungsverord-
nung vom Zlsten Juli 1856 auf das Verfahren in selbigen Anwendung
leiden
Münchener Roth, ursenikhaltige Farbe, — Verbot wider veren Verwendung
zum Färben und Bemalen der Conditor-, Zuckerbäcker= und Vfeffer-
küchlerwaaren, ingl. der Kinderspielwaaren“ ... .
N.
Nachdruck — Vertrag mit der Kaiserlich Französischen Regierung über den
gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken
der Kunst gegen selbigen ............
Nachdrucke Französischer Werke, in Belgien angefertigte, — welche Gattungen
derselben in hiesigen Landen unbehindert verkauft werden können
Naunhof — Bestätigung der Statuten der daselbst errichteten Sparcasse
Niederlande, Königreich, — Uebereinkunft mit der dasigen e wegen
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern . ..
O.
Oberkriegsgericht — dessen Zusammensetzung
— in welchen Strafrechtsfällen dasselbe zu Ertheilung von aninihn
Entscheidungen competent ist .
Oberlandesgerichte, Oesterreichische, — Verzeichniß über selbige ..
Ober-Ottendorf, Rittergut, — dasselbe wird rücksichtlich der Lehns= und
Hypothekenangelegenheiten dem Wopellationsgerichte zu Dresden, als
Lehnshof, überwiesen . ..
Oederan, Stadt, — Eröffnung einer r Anleihe. für selbige
Oesterreich, Kaiserreich, — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verord-
nung vom 30sten October 1852 veröffentlichten Uebereinkunft mit der
dasigen Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung der Gendar-
merie bei Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen
Staates und wegen Verwendung der Gendarmen bei Feuers= und
Wassersnoth auf dem Gebiete des anderen Staates .
— Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Aufhebung des in
Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerksnutzungen in den
Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe zeither bestandenen
Rechtsverhältnisses
Oesterreichisch-Deutscher Postvereinsvertrag vom 5ten December
1851 — Nachtrag daut
Oesterreichische Gerichte — Anweisung der diesseitigen Gerichte, bei vor-
kommendem Schriftenwechsel mit selbigen sich unmittelbar an die Tri-
bunale erster Instanz zu wenden ... « .
— Verzeichniß über die dasigen Oberlandesgerichte
Organisationsgesetz, s. Behörden.
Ottendorf, (. Berthelsdorf — Ober-Ottendorf.
Tag.
25 Sept.
24 Juli
6 Juni
17 Nov.
16 Dee.
17 Juli
25 Sept.
=
26 Sept.
25 Sept.
28 Oct.
15 Oct.
18 Oct.
2 April
26 Sept.
r *
Seite.
337 fg.
185 (g.
109 fg.
403 fg.
470 fg.
143 fg.
337
340
384 fg.
369 fg.
402 fg.
388 fg.
397 g.
26 fg.
384 fg.
Paragraph.
3—13