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MÆ 51) Bekanntmachung,
die Buchhalterstelle bei der Staatsschuldencasse betreffend;
vom 7ten August 1856.
In Gemäßheit 8 17 des Gesetzes vom 29sten September 1834 wird hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Allerhöchster Genehmigung dem Buchhalter bei der
Staatsschuldencasse
Friedrich August Vermann
auf sein dießfallsiges Ansuchen vom 1 sten August dieses Jahres an die Versetzung in den
Ruhestand bewilligt und zum Nachfolger desselben in der vorgedachten Function als Staats-
schuldenbuchhalter von der nämlichen Zeit an der vormalige Controleur bei der Finanz-
hauptcasse
Augusi Gottlob Stöckhardt
ernannt, sowie auf Allerhöchste Bestätigung verpflichtet worden ist.
Dresden, am 7ten August 1856.
Finanz-Ministerium.
Behr. Geuder.
52) Deeret
wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten des erbländischen
ritterschaftlichen Creditvereins;
vom Iten August 1856.
Mie Allerhöchster Genehmigung haben die Ministerien der Justiz und des Innern den
anliegenden Nachtrag zu den laut Allerhöchsten Decrets vom 13ten Mai 1844 confir-
— mirten Statuten des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins mit der Wirkung bestätigt,
daß der darin enthaltenen, von § 25 der Statuten abweichenden Bestimmung genau nach-
gegangen werden soll.
Hierüber ist gegenwärtiges
Deecret
unter Vollziehung durch die Vorstände beider Ministerien ausgefertigt worden.
Dresden, den 9t#e#n August 1856.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
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