Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
2Di# Stück vom Jahre 1856. 
  
  
5) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Waldkirchen; 
vom 16ten Januar 1856. 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 1. 20c. 
urkunden und bekennen hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern die Errichtung einer zur Benutzung der Bewohner von Walbdbkirchen, 
Börnichen und Neunzehnhain bestimmten, von der Gemeinde Waldkirchen zu vertretenden 
Sparcasse an dem zuletzt genannten Orte genehmigt und dem für dieselbe entworfenen 
Regulative unter Bewilligung der in §§ 12, 14, 15 und 16 enthaltenen Rechtsver- 
günstigungen die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß den Be- 
stimmungen dieses Regulativs allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
ausgefertigt und von Uns, unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels, eigenhändig 
vollzogen worden. 
Dresden, den 1 öten Januar 1856. 
Johann. 
Dr. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
1856. 3
	        
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