fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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beauftragen Wir Unser Staatsministerium des k. Hauses und des Aeußern, wenn die erwähnte 
Voraussetzung in entsprechender Weise eingetreten sein wird, benehmlich mit Unserem Staats- 
Ministerium der Finanzen die erforderlichen weiteren Einleitungen zu treffen. 
Der Umfang und die eingreifende Wichtigkeit der Ergebnisse der nunmehr zu Ende gehenden 
Sitzungsperiode erfüllt Uns mit Befriedigung und gerne gewähren Wir Unseren Lieben und 
Getreuen Unsere Anerkennung. 
Die von denselben bewiesene Ausdauer gewinnt an Werth durch die Thatsache, daß ein Theil 
der Berathungen zu einer Zeit stattgefunden hat, in welcher Unsere Haupt= und Residenzstadt 
von einer langwierigen Epidemie heimgesucht war. 
Mit dankenswerther Einsicht und Opferwilligkeit sind die Kammern des Landtages Unseren 
Wünschen bezüglich der Verbesserung der Lage des Beamtenstandes entgegengekommen. 
Neben den mit großer Sorgfalt bedachten materiellen Bedürfnissen des Staatshaushaltes 
haben die Kammern des Landtages vielfach auch den Ansprüchen des idealen Lebens Rechnung ge- 
tragen, insbesondere durch die Bewilligung einer namhaften Summe für die Herstellung eines 
Akademiegebäudes. Sie haben auf diese Weise ein reges Interesse für das Wohl des Landes auf 
einem Gebiete bewährt, das in Bayern von jeher der Gegenstand landesväterlicher Fürsorge gewesen ist. 
Durch die Bewilligung der Mittel für das Heer haben die Kammern dazu beigetragen, die 
Wehrkraft des Landes zu stärken und eine gedeihliche Entwickelung der wirthschaftlichen Interessen 
zu sichern. 
Lebhaft bedauern Wir indessen, daß die Kammer der Abgeordneten dem Gesetz-Entwurfe über 
die Rechtsverhältnisse der Beamten der Militärverwaltung die Zustimmung versagte. 
In der von dem Landtag genehmigten Vereinigung der Staats= und Ostbahnen, wodurch die 
Schwierigkeiten, welche eine getrennte Verwaltung der Eisenbahnen im diesseitigen Bayern natur- 
gemäß mit sich brachte, beseitigt werden, begrüßen Wir einen wichtigen Abschnitt in der Gestalt- 
ung des vaterländischen Verkehrswesens, und geben Uns der Hoffnung hin, daß sich hieran in 
mannichfachen Richtungen ersprießliche Folgen knüpfen werden. 
Durch das für die Durchführung der Münzreform und die wirthschaftliche Entwickelung Deutsch- 
lands hochwichtige Reichsbankgesetz ist eine Neuregelung der Verhältnisse der bayerischen Hypo- 
theken= und Wechselbank veranlaßt. Indem die Kammern des Landtages dem hierauf abzielenden 
Gesetzentwurfe ihre Zustimmung ertheilten, haben sie Unsere Regierung in den Stand gesetzt, 
jene Angelegenheit ohne Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte einem Abschlusse entgegenzuführen, 
von welchem nicht blos ein entsprechender finanzieller Vortheil für die Staats-Cassa, sondern 
namentlich auch eine weitere Förderung des Handels und der Industrie zu erhoffen ist.
	        
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