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A.
Interimsschein
des
Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactienvereins.
Inhaber dieses Scheines hat sich bei dem Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactien-
vereine unter Acceptation der bekannt gemachten Subseriptionsbedingungen mit
Einhundert Thaler
betheiligt und darauf die erste Einzahlung mit Zehn Thalern geleistet, worüber ihm gegen-
wärtiger, verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste
der Gesellschaft gewährender Interimsschein als Quittung und zugleich als Legitimation
seiner Berechtigung, an der ersten Generalversammlung Theil zu nehmen, ausgestellt wird.
Chemnitz und Leipzig, im November 1855.
Dr. Julius Volkmann, Becker u. Comp.
Advocat.
B.
Interimsschein
der
CThemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft.
Inhaber dieses Scheines, welcher sich bei der Chemnitz-Wirschnitzer Eisenbahn-
actiengesellschaft mit Einhundert Thalern betheiligt und hierauf bis jetzt Thaler
eingezahlt hat, hat verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne
und Verluste der Gesellschaft und ist deren Statuten unterworfen.
Chemnitz, den
Directorium der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft.
(Facsimilirte Unterschrift der Directoren und der Herren Becker u. Comp.)