Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(454 ) 
A. 
Interimsschein 
des 
Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactienvereins. 
Inhaber dieses Scheines hat sich bei dem Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactien- 
vereine unter Acceptation der bekannt gemachten Subseriptionsbedingungen mit 
Einhundert Thaler 
betheiligt und darauf die erste Einzahlung mit Zehn Thalern geleistet, worüber ihm gegen- 
wärtiger, verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste 
der Gesellschaft gewährender Interimsschein als Quittung und zugleich als Legitimation 
seiner Berechtigung, an der ersten Generalversammlung Theil zu nehmen, ausgestellt wird. 
Chemnitz und Leipzig, im November 1855. 
Dr. Julius Volkmann, Becker u. Comp. 
Advocat. 
B. 
Interimsschein 
der 
CThemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft. 
Inhaber dieses Scheines, welcher sich bei der Chemnitz-Wirschnitzer Eisenbahn- 
actiengesellschaft mit Einhundert Thalern betheiligt und hierauf bis jetzt Thaler 
eingezahlt hat, hat verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne 
und Verluste der Gesellschaft und ist deren Statuten unterworfen. 
Chemnitz, den 
Directorium der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft. 
(Facsimilirte Unterschrift der Directoren und der Herren Becker u. Comp.) 
 
	        
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