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bekenntniß versehenen Lieferscheinduplicate, sowie der bisherigen Gewichtsstücke zu erfol—
gen hat.
87.
Spätestens vom Isten November dieses Jahres ab haben sämmtliche Königlichen
Cassenstellen die neu gepackten Geldbeutel und Geldpaquete mit der neuen Gewichts-
bezeichnung, Zollpfund und Hunderttheilen desselben, zu versehen. Die Bezeichnung der
Hunderttheilchen hat, wie in der Decimalrechnung gebräuchlich, hinter dem Einercomma
mittelst zweier Decimalstellen zu erfolgen. So lange, als die genannten Cassen noch nicht
im Besitze von neuem Münzgewichte sich befinden, haben dieselben die mit dem bisherigen
Markgewichte ermittelte Schwere der gedachten Beutel und Paquete mit Hilfe der hier
unter A. angefügten Tafel in Zollpfunde und Hunderttheile desselben zu verwandeln.
88.
Vom isten November dieses Jahres ab haben die Königlichen Cassenstellen auch
die älteren, mit der bisherigen Markgewichtsbezeichnung versehenen Geldbeutel und Geld-
paquete nicht weiter auszugeben, ohne die entsprechende neue Münzgewichtsbezeichnung
auf der Etiquette mit zu bemerken.
66.
Das Gewicht ist hierbei (§& 7 und 8) überall nur bis auf Hunderttheile des Zoll-
pfundes genau anzugeben; es sind daher alle überschießenden Gewichtstheile, die nicht die
Schwere eines Hunderttheilpfunds erreichen, gänzlich außer Berücksichtigung und Ansatz
zu lassen.
10.
So lange, als eine Königliche Cassenstelle mit neuem Münzgewichte noch nicht ver-
sehen ist, kann dieselbe die ihr zugehenden, bereits mit neuer Gewichtsbezeichnung ver-
sehenen Geldbeutel und Geldpaquete mit Hülfe des bisherigen Markgewichts und der hier
ebenfalls angefügten Verwandlungstafel B. prüfen.
811.
Da die in Gemäßheit der eingangsgedachten Allerhöchsten Verordnung vom heurigen
Jahre ab auszuprägenden neuen Vereinsthaler sich von den bisherigen Einthalerstücken
nicht nur im Durchmesser, sondern — wegen ihrer feineren Legirung — auch im Ge—
wichte unterscheiden werden, so ist es nöthig, dieselben bei Verpackungen überall streng
abgesondert von einander zu halten. Es haben daher die Königlichen Cassenstellen die
neuen Vereinsthaler weder in Geldbeuteln noch in Geldpaqueten mit den bisherigen im
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