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Maschinen, in Fabriken stehende, — Verbot wider den Gebrauch von Dampf-
pfeifen zu Signalen dabei
Medicinalbehörden, untere, — Stellung und Geschäftskreis der Gerichis-
ärzte bei den Bezirts gerichten und den Gerichtsämtern
— — deren Anweisung zu Ergreifung geeigneter Maaßregeln gegen Wei-
terverbreitung ansteckender Krankheiten unter den Thieren ..
Meerane, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenstation an der im Bau be-
griffenen Chemnitz-Gößnitz-Zwickauer Staatseisenbahn daselbst.
Meißen, Telegraphenstation, — Beschränkung des Tagesdienstes dabei
— Stadt, — Bestätigung der Statuten des dasigen Creditvereins .
— — inwieweit dem dasigen Creditvereine für die bei demselben vorkom-
menden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften Stempel-
befreiung verwilligt worden ist ...........
Militärpersonen, Oesterreichische, — an welche Oesterreichische Militär—
behörden die diesseitigen Behörden im Falle eines Schriftenwechsels
wegen derselben sich unmittelbar zu wenden haben
Militärrechtspflege — Ausführung der Bestimmungen in 6 2,3 3, 4, 8
und 10 der hierauf bezüglichen Verordnung vom 2östen September 1856
Mühlen, neue, — welche Behörden zu deren Anlegung Concession zu ertheilen
haben ..
Münzfälschungen — Abänderung der Bestimmung im 5 6 der Verordnung
vom 2ten Juni 1842 wegen Ergreifung von Maaßregeln gegen das
Ueberhandnehmen derselben .
Münzwesen — Vertrag zwischen dem Kaiserthume Oesterreich und dem Fürsten-
thume Liechtenstein einerseits und den durch die allgemeine Münzconvention
vom 30ssten Juli 1838 unter sich verbundenen deutschen Zollbereins-
staaten andererseits zum Zwecke der Einführung des Pfundes mit der
Eintheilung in Tausendtheile und weiterer decimaler Abstufung in den
Muünzstätten der vertragenden Staaten .
— Nachtrag zu der zwischen den zum Münzsysteme des bisherigen 14haler=
fußes sich bekennenden Regierungen des deutschen Zollvereins abge-
schlossenen besonderen protocollarischen Uebereinkunft vom 30ssten Juli
1838 ..
— in welcher Maaße vie Königl. Sächsische Muͤnzverfassung nach Anleitung
der oberwähnten Verträge modificirt wird
Anwendung des neuen Münzgewichts bei Verpackung von Siltergen
und bei Nachwägung der neuen Vereinsgoldmünzen
Musikalische Werke — anderweiter Bundesbeschluß über deren n Schus *
unbefugte Aufführung ..
N.
Nachdruck von literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst — anderweiter
Bundesbeschluß gegen selbigen
Niederau — Abtretung von Grundeigenthum z
zu Erveiterung ves dafigen
Bahnhofs . .. . .
1857.
Tag.
11 April
10 Jan.
1 Febr.
14 April
29 April
16 Oct.
28 Oct.
14 März
1856
29 Dec.
1857
6 Febr.
30 Sent.
18 Mai
19 Mai
4 Aug.
31 März
1856
20 Dec.
1857
24 Juni
Seite.
62 fg.
7fg.
52 fg.
249
81, 94 fg.
96 fg.
143 fg.
65 fg.
111 fg.
Paragraph.
1, 2
1—6
1—23
1—9
1—15
1—15
1—3