Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(AMVII. ) 
  
Maschinen, in Fabriken stehende, — Verbot wider den Gebrauch von Dampf- 
pfeifen zu Signalen dabei 
Medicinalbehörden, untere, — Stellung und Geschäftskreis der Gerichis- 
ärzte bei den Bezirts gerichten und den Gerichtsämtern 
— — deren Anweisung zu Ergreifung geeigneter Maaßregeln gegen Wei- 
terverbreitung ansteckender Krankheiten unter den Thieren .. 
Meerane, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenstation an der im Bau be- 
griffenen Chemnitz-Gößnitz-Zwickauer Staatseisenbahn daselbst. 
Meißen, Telegraphenstation, — Beschränkung des Tagesdienstes dabei 
— Stadt, — Bestätigung der Statuten des dasigen Creditvereins . 
— — inwieweit dem dasigen Creditvereine für die bei demselben vorkom- 
menden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften Stempel- 
befreiung verwilligt worden ist ........... 
Militärpersonen, Oesterreichische, — an welche Oesterreichische Militär— 
behörden die diesseitigen Behörden im Falle eines Schriftenwechsels 
wegen derselben sich unmittelbar zu wenden haben 
Militärrechtspflege — Ausführung der Bestimmungen in 6 2,3 3, 4, 8 
und 10 der hierauf bezüglichen Verordnung vom 2östen September 1856 
Mühlen, neue, — welche Behörden zu deren Anlegung Concession zu ertheilen 
haben .. 
Münzfälschungen — Abänderung der Bestimmung im 5 6 der Verordnung 
vom 2ten Juni 1842 wegen Ergreifung von Maaßregeln gegen das 
Ueberhandnehmen derselben . 
Münzwesen — Vertrag zwischen dem Kaiserthume Oesterreich und dem Fürsten- 
thume Liechtenstein einerseits und den durch die allgemeine Münzconvention 
vom 30ssten Juli 1838 unter sich verbundenen deutschen Zollbereins- 
staaten andererseits zum Zwecke der Einführung des Pfundes mit der 
Eintheilung in Tausendtheile und weiterer decimaler Abstufung in den 
Muünzstätten der vertragenden Staaten . 
— Nachtrag zu der zwischen den zum Münzsysteme des bisherigen 14haler= 
fußes sich bekennenden Regierungen des deutschen Zollvereins abge- 
schlossenen besonderen protocollarischen Uebereinkunft vom 30ssten Juli 
1838 .. 
— in welcher Maaße vie Königl. Sächsische Muͤnzverfassung nach Anleitung 
der oberwähnten Verträge modificirt wird 
Anwendung des neuen Münzgewichts bei Verpackung von Siltergen 
und bei Nachwägung der neuen Vereinsgoldmünzen 
Musikalische Werke — anderweiter Bundesbeschluß über deren n Schus * 
unbefugte Aufführung .. 
N. 
Nachdruck von literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst — anderweiter 
Bundesbeschluß gegen selbigen 
Niederau — Abtretung von Grundeigenthum z 
zu Erveiterung ves dafigen 
Bahnhofs . .. . . 
1857. 
  
Tag. 
11 April 
10 Jan. 
1 Febr. 
14 April 
29 April 
16 Oct. 
28 Oct. 
14 März 
1856 
29 Dec. 
1857 
6 Febr. 
30 Sent. 
18 Mai 
19 Mai 
4 Aug. 
31 März 
1856 
20 Dec. 
1857 
24 Juni 
  
Seite. 
62 fg. 
7fg. 
52 fg. 
249 
81, 94 fg. 
96 fg. 
143 fg. 
65 fg. 
111 fg. 
  
Paragraph. 
1, 2 
1—6 
1—23 
1—9 
1—15 
1—15 
1—3
	        
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