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ber 1857, die im Jahre 1858 fortzuerhebenden Steuern und Abgaben betreffend (Seite 253
des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1857), sowie die Verordnung vom 26sten
Februar gegenwärtigen Jahres, die einstweilige Nichterhebung der Zuschläge zu den directen
Steuern 2c. betreffend (Seite 18 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1858),
ihre Erledigung gefunden, beschlossen und verordnen andurch, wie folgt: «
Fl.AnGrundsteuernsindinjedemderJahre1858,1859und1860Von
jeder Steuereinheit zu erheben und zu berechnen:
Drei Pfennige den Isten Februar,
Zwei Pfennige den 1sten Maei,
Zwei Pfennige den 1sten August,
Zwei Pfennige den 1sten November.
& 2. VoKn der Gewerbe= und Personalsteuer sind fällig:
ein halber Jahresbetrag
den 1 öten April,
ein halber Jahresbetrag
den 1 5ten October
in jedem der Jahre 1858, 1859 und 1860.
Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuenten (vergl. & 4 des Gesetzes vom
24ten December 1845, Seite 312 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1845)
sind daher in den Jahren 1858, 1859 und 1860 die vorstehend bestimmten Termine, be-
ziehendlich der 15te April und 15te October, zum Anhalten zu nehmen, und es erleidet
folglich die Bestimmung §# 42 der Verordnung vom 23sten April 1850 (Seite 60 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) für die Jahre 1858 bis mit 1860
insoweit eine Abänderung.
6#3. Bei Ausstellung von Gewerbesteuerscheinen an Ausländer ist während der Jahre
1858, 1859 und 1860, vom Erscheinen gegenwärtiger Verordnung ab, ein außerordent-
licher Zuschlag zur Gewerbesteuer nicht weiter zu erheben.
Dasselbe ist zu beobachten bei den § 41, B, C des Gewerbe= und Personalsteuergesetzes
vom 24 sten December 1845 gedachten Ausländern, welche ihre Gewerbesteuer gegen
Quittungen der Ortssteuereinnehmer nach Verdiensttagen zu entrichten haben.
#6#a4. Die Bankschlächter und Branntweinbrenner haben, wie hiermit auf Grund des
eingangsgedachten Finanzgesetzes bestimmt wird, im Jahre 185 8 an Gewerbesteuer zu ent-
richten und zwar:
I. die Bankschlächter:
a) in großen und Mittelstädten
81 Pfennige,