Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
  
  
wosi Betrag Vergl. Vost 
- oder sonstige Bergl. Post- 
tie. Gegenstand der Tare. Festsetbung ordnung. 
der Gebühren. 
  
mit 
dem Maximalbetrage des Zuschlags von 6 Thlr. 
dem Minimalbetrage des Zuschlags von 1 Dhlr. 
b) bei nicht politischen Blättern: 
Zuschlag zu dem Erlaßpreise (ohne Maximal- 
oder Minimalbetrag des Zuschlags) 25 Procent 
des Einkaufs- 
preises. 
  
  
  
–44 ##### 
Inhaltsverzeichniß zur Postordnung. 
I. Abschnitt. 
Von dem Postregale und dem Postzwange. 
Begriff des Verschlusses . §1,zu§2des Postgesetzeö 
Näheres über den Begriff der Postverbindung s§s 2 5 
Beförderung innerhalb des Bestellbezirks § 3, = 6 - 
Ausnahme vom Verbote des Wechsels der Transportmittel. s 4. J-— 7 - 
Beförderungsfreiheit der Eisenbahnverwaltungen § 5, 8 " - 
Bezeichnung der nur von Angestellten der Postwerwaltung zu tragenden 
Bekleidungsstücke . §6,--9- 
Postinventar § 7. 10 - 
Zurückbeförderung von Postfendungen §s 8. . 11 - 
II. Abschnitt. 
Von den besonderen Vorrechten der Staatspostanstalt. 
Entschädigung für Benutzung von Neben= und Feldwegen 
sowie für geleisteten Beistad 38399, zu 8§ 13 und 16 des Postgesetzes. 
Ausweichen der Postfuhrwerke bei dem Zusammentreffen mit 
Pulvertransporten .... -10,-§14 - -
	        
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