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die katholische Pfarrei Hausen an der Roth, Oberamts Gaildorf und Dekanats-Bezirks
Unterkochen, dem Vikar Heinzmann, gegenwärtig Pfarr-Verweser zu Ellenberg,
im Oberamt und Dekanat Ellwangen, zu öbertragen;
auf die erledigte katholische Pfarrei Westhausen, Oberamts und Dekanats Ellwangen,
den Gymnasiums-Rektor und Professor Werfer daselbst auf sein Ansuchen zu versehen
und demselben den Titel und Rang eines Kirchenraths zu verleihen,
die erledigte zweite Lehrstelle der Landwirthschaft bei dem Institute in Hohenheim
dem fürstlich Leiningenischen Domänen-Kammer-Assessor Göritz in Amorbach mit dem
Titel eines Professors zu übertragen, und
den Oberamts-Arzt Dr. Schirt zu Waldsee auf sein Ansuchen wegen vorgerückten
Alters und geschwächter Gesundheit in den Pensionsstand zu versehßen geruht.
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 18. d. M. den Bataillons-Adjutanten
Seiß des achten Infanterie-Regiments zum aggregirten Unterlieutenant in diesem
Regiment ernannt, und
vermöge höchster Entschließung dvom 20. d. M. den Regierungs-Präsidenten Freiherrn
v. Linden zu Reutlingen, unter Bezeugung Höchst hrer Zufriedenheit mit
seinen vieljährigen treuen Diensten, seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand gndigst
verseßt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
I1.m Des Justiz-Ministerium.
Bekanmmachung, die bevorsiehende Prüsung der Rechte-Candidaten betreffend.
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom 25. December 1828 (Reg.
Bl. S. 880) werden diejenigen Rechts-ECandidaten, welche zu der nach Art. I. der
Dienst-Prüfungs-Instruktion vom 50. November 1820 (Reg. Bl. S. 625) im Monat
Junius d. J. Statt findenden ersten Dienst-Prüfung vor der ersten Sektion der Justiz-Prüfungs-Commission
in Tübingen zugelassen zu werden wünschen, gemäß der Anordnung
des so eben erwähnten Artikels hiemit ausgefordert, ihre dießfälligen Gesuche,
welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften eingerichtet seyn müssen, bis