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Adam'sche Vormundschaft.
(oder Fascikel).
von dem Jahre 1860.
Auskunft über Verwaltung der Immobilien,
Eicherstellung des Mobiliars und der Außen-
stände, Verwendung der Baarschaft und
Verzinsung und Tilgung der Schulden.
Auskunft, wie für die Pflege, Erziehung,
Unterricht und weitere Fortbildung des
Bevormundeten gesorgt ist, und wie dessen
Aufführung.
Ergänzende und sonstige
Anmerkungen.
Die räterlichen Immobilien sind für
400 Thlr. verpachtet, die Mobilien in Ver-
wahrung des Vormundes, die Außenstände
sämmtlich hypothekarisch sicher gestellt, die
Zinsen des eisernen Capitals abgeführt,
dasselbe selbst aber kann als eisern nicht
getilgt werden. Die Baarschaft wird mit
100 Thlrn. weiter hypothekarisch ausge-
liehen, 47 Thlr. 8 gr. 5 pf. aber sind
zu den Bedürfnissen des Unmündigen ver-
wendet.
Die 350 Thlr. Baarschaft sind einst-
weilig in Königl. Sächs. Staatspapieren
angelegt. Sonst wie vorher.
Der Unmündige befindet sich, nach voll-
endetem Schulunterrichte und Verflusse der
Lehrjahre, auf der Wanderschaft. Er gab
nie Ursache zu Unzufriedenheit und steht
im Begriffe, heimzukehren.
Der Unmündige ist zurückgekehrt und
wird die väterlichen Immobilien über-
nehmen.
Gegen Ende vorigen
Jahres ist auch die Mutter
des Unmündigen gestorben
und steht ihm ein weiteres
Erbe bevor.
Der mütterliche Nach-
laß hat wegen Abwesenheit
eines Miterben noch nicht
definitiv regulirt werden
können.
Jannar 1862 erfolgte Justification des Vormundes erledigt, auch die betreffende, laufende Nummer im Vor-
1860 durchstrichen worden.