Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

( 20 ) 
B. an der Freiberger Mulde: 
die Brücke bei Nossen, 
* - - Zella, 
- - * Roßwein, 
.-TLeißnig. 
C. an der Zwickauer Mulde: 
die Brücke bei Haßlau, 
"O .. Bockwa, 
Waldenburg,) 
Rochlitz, 
Colditz. 
D. an der vereinigten Mulde: 
die Brücke bei Grimma, 
-MVWurzen.) 
E. an der Elster: 
die Brücke bei Döhlen *) 
Sftbra · 
F. an der Zschopau: 
die Brücke bei Flöha.) 
JFrankenberg, 
. Mittweida und 
2 Waldheim. 
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*) nach Vollendung des dermaligen Neubaues. 
*) einschließlich der Land= und Mühlgrabenbrücke. 
*) einschließlich der Land= und Mühlgrabenbrücken und beziehendlich nach Vollendung des der- 
maligen Neubaues der Mühlgrabenbrücke bei Zwenkau. 
*:) einschließlich der Landbrücke. 
MÆ 13) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sächsischen Schieferbruchcompagnie zu Lößnitz; 
vom 20sten Februar 1860. 
  
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- 
tuten der Sichsischen Schieferbruchcompagnie zu Lößnitz die gebetene Bestätigung mit der 
Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen 
werden soll.
	        
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