Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

7 ) 
Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
5“ Stück vom Jahre 1860. 
  
! 
  
  
M 21) Bekanntmachung, 
die Veränderung einiger Landtagswahlbezirke betreffend; 
vom 24sten März 1860. 
Neczem durch die Allerhöchste Bekanntmachung vom Dten August 1858 (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 172) die Städte Riesa und Callnberg zur Theilnahme an der Wahl 
städtischer Landtagsabgeordneter berufen worden sind, hat das Ministerium des Innern nun- 
mehr beschlossen, 
die Stadt Riesa dem öten, 
die Stadt Calluberg dem löten städtischen Wahlbezirke 
zu überweisen. 
Nicht minder ist die bisher dem 2ten bäuerlichen Wahlbezirke zugetheilt gewesene Ortschaft 
Jahnshorn, 
nachdem dieselbe neuerlich mit der Gemeinde Niederfrohna verbunden worden, für die Zukunft 
dem 1 Aten bäuerlichen Wahlbezirke 
überwiesen worden. 
Unter Bezugnahme auf § 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20sten Februar 1832 
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 1 38) wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Dresden, am 24 sten März 1860. 
einisterium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Schmiedel. 
M 22) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Spar- und Vorschußvereins zu Dohna; 
vom 27sten Februar 1860. 
D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- 
1800. 6
	        
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