Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

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nach § 1 gegenwärtiger Verordnung nur die Normalaichungscommission in Dresden anzu- 
sehen ist. 
Dresden, den S#en Juli 1861. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Demuth. 
56) Bekanntmachung, 
die Eröffnung zweier neuen Eisenbahnbetriebs-Telegraphenstationen der östlichen 
Staatseisenbahnen für die allgemeine telegraphische Correspondenz betreffend; 
vom 25sten Juli 1861. 
Zum Anschluß an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sollen außer 
den hierzu bereits eröffneten Eisenbahnbetriebs-Telegraphenstationen der östlichen Staatseisen- 
bahnen annoch die Stationen 
Görlitz und Reichenbach in der Oberlausitz 
vom isten August dieses Jahres 
an für die allgemeine telegraphische Correspondenz unter den Bestimmungen des bei allen 
Telegraphenstationen käuflichen „Reglements für die telegraphische Correspondenz im Deutsch- 
Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den internen telegraphischen Verkehr im Bereiche 
der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom Isten März 1858“ 
eröffnet werden. 
Es wird dieß andurch zu allgemeiner Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 25sten Juli 1861. . 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. Dietrich. 
AMÆ 57) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschuß- und Creditvereins zu Großenhain; 
vom 17ten Juni 1861. 
Necheem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in §# 21 und 
45 sub b der Statuten des Vorschuß= und Creditvereins zu Großenhain enthaltenen Rechts- 
vergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
den gedachten Statuten die beantragte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Be- 
stimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
  
  
  
 
	        
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