Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

( 131 ) 
den Character von Berechnungsposten tragen, außer den bereits gegebenen speciellen Nachweisen, 
namentlich noch zu den Positionen 4, 18, 22bD, 22dl, 24 a, 26b, 36, 37, 50 a, 50 b, 
55, 56, 57, 60, 66 a, 66 b, 66e, 66d, 71, 74, 84, 89 und 90 den Kammern spe- 
cielle Nachweise, soweit dieß ohne zu große Weitläufigkeiten geschehen kann, mitgetheilt werden; 
4) der auf Grund von § 88 der Verfassungsurkunde unterm 1 6ten Januar 1860 er- 
lassenen, die Rinderpest betreffenden Verordnung durch die in der Schrift vom 29sten vorigen 
Monats von den getreuen Ständen ausgesprochene Zustimmung, und es wird, wenn es auch 
nicht möglich gewesen ist, die Verhandlungen über die Gesetzentwürfe wegen der gegen die 
Rinderpest zu ergreifenden polizeilichen Maaßregeln und wegen der zu gewährenden Entschä- 
digung für das an Rinderpest und Lungenseuche gefallene oder veterinärpolizeilich getödtete 
Vieh zum Abschlusse zu bringen, die nurbemerkte Verordnung hoffentlich ausreichen, um das 
Nothwendige vorzukehren, indem die Vorlegung eines anderweiten Gesetzentwurfs über diesen 
Gegenstand, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen ständischen Berathungen bei 
dem nächsten ordentlichen Landtage vorbehalten bleibt; 
5) des wegen Milderung des Nothstandes in den Jahren 1854 und 1855 den ge- 
treuen Ständen zugegangenen Deerets, durch die von denselben in der ständischen Schrift vom 
31 sten vorigen Monats hierauf abgegebene Erklärung. 
Rücksichtlich derjenigen Vorlagen dagegen, in Bezug auf welche 
B. es Unserer Entschließung annoch bedarf, 
geben Wir diese in Nachstehendem: 
1) Das Staatsbudget der Jahre 1861, 1862 und 1863 kommt durch besonderes 
Decret zur Erledigung. 
2) Das Gesetz wegen künftiger Ausprägung von Fünfpfennigstücken in Kupfer wird nach 
der besage der Schrift vom 1 vten vorigen Monats erfolgten Zustimmung der getreuen Stände 
zur Publication gelangen, sobald die noch schwebenden dießfälligen Vernehmungen mit den 
Regierungen der betheiligten Münzvereinsstaaten ihrem Ziele entgegengeführt worden sein 
werden. 
3) Die zu beschleunigter Regulirung des Elbstromes bewilligten Geldmittel werden Wir 
dem den getreuen Ständen vorgelegten Correctionsplane entsprechend und unter Berücksichtigung 
der in der ständischen Schrift vom 1 7ten April dieses Jahres enthaltenen, in den bestehenden 
Vorschriften ohnehin begründeten Anträge verwenden, auch dem fernerweit daselbst gestellten 
Antrage zufolge eine angemessene Erhöhung der Tarifsätze für die Benutzung der Winterhäfen 
in Erwägung ziehen lassen; nicht minder werden Wir, wie bisher, der Frage wegen ent- 
sprechender Regulirung und Herabsetzung der Elbzölle fortwährend Unsere ungetheilte Aufmerk- 
samkeit zuwenden, haben auch bei Gelegenheit der Aufhebung der Durchgangszölle in neuester 
Zeit noch Veranlassung genommen, in dieser Richtung geeignete Schritte zu thun. 
"t.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.