Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

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22) Auf die durch ständische Schrift vom 1 6ten Mai dieses Jahres zur Kenntnißnahme 
abgegebene Petition der Vorstände des germanischen Museums zu Nürnberg ist für die Zwecke 
des letzteren eine fernerweite Beihülfe auf die Jahre 1861, 1862 und 1863 von jährlich 
200 Thalern bewilligt worden. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan 
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt auf- 
zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel 
bedrucken lassen. 
Dresden, am 2ten August 1861. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Bernhard von Nabenhorst. 
Dr. Johann Heinrich August von Behr. 
Dr. Johann Paul von Falkenstein. 
Richard Freiherr von Friesen. 
  
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Letzte Absendung: am 17ten August 1861.
	        
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