Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

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Gesetz und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
Lstes Stuͤck vom Jahre 1861. 
  
  
  
  
IN 
  
M1)Verordnung, 
eine Landtagswahl im zwölften bäuerlichen Wahlbezirke betreffend; 
vom 22sten December 1860. 
  
  
N die Wahl eines Stellvertreters für den Abgeordneten des zwölften bäuerlichen Land- 
tagswahlbezirks sich nöthig gemacht hat und 
der Amtshauptmann von Oppen in Freiberg 
als Regierungscommissar mit der Leitung dieser Wahl beauftragt worden ist, so wird Solches 
mit der Anweisung an alle bei diesem Wahlgeschäfte betheiligten Behörden zu dessen möglichster 
Beschleunigung und genauer Befolgung der deshalb bestehenden Vorschriften (vergl. Verord- 
nungen vom 3ten und 4ten Januar 1842, Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1842, 
Seite 5 fg. und 21 fg.) hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 22 sten December 1860. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Schmiedel. 
2) Bekanntmachung, 
die Verlegung der Feier des Mariä-Verkündigungsfestes im Jahre 1861 auf den 
Sonntag Palmarum betreffend; 
vom 22 sten December 1860. 
D. das Fest der Verkündigung Mariä (25ste März) im Jahre 1861 auf den Montag 
in der Charwoche fällt, so ist zu Verminderung der in dieser Zeit zusammentreffenden Feiertage 
mit Zustimmung der in Evangelicis beauftragten Staatsminister beschlossen worden, daß 
gedachtes Fest, wie in früheren ähnlichen Fällen, auch im Jahre 1861 am Palmsonntage mit 
gefeiert und solches am vorhergehenden Sonntage allenthalben von den Kanzeln abgekündigt 
werden soll. 
1861. 1 
 
	        
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