Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

(260 ) 
B. 
Formular zur L#iste 
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Brand- Alter 
Laufende Datum Name cataster= Heimathsort des 
mnummer A O 
bHer Anmeldung. des Anmeldenden. des des Anmeldenden. nmel- 
Hauses. denden. 
  
  
  
  
  
  
  
NB. In der vierten Rubrik ist die Brandcatasternummer des Hauses anzugeben, in welchem der 
Gewerbtreibende seine Werkstatt oder sein Geschäftslocal hat. 
In der letzten Colonne ist unter anderen zu bemerken: 
Bei Gewerben, welche auch Befähigungsnachweis erfordern, das Datum und die nähere 
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses; 
Bei Personen, welche schon ein anderes Gewerbe betreiben, oder welche ihr Gewerbe 
geändert haben, der Hinweis auf jenes andere Gewerbe oder die frühere An- 
meldung;
	        
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