Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

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6) Bekanntmachung, 
die der Grabe-, Pensions= und Unterstützungscasse der Lehrer der Ephorie Glauchau 
ertheilten Rechtsvergünstigungen betreffend; 
vom 22 Kten December 1860. 
Necem das Gesammtministerium, welches zu Besorgung der während der Krankheit Seiner 
Majestät des Königs vorkommenden Regierungsangelegenheiten mit Allerhöchstem Auftrage 
versehen worden ist, der Grabe-, Pensions= und Unterstützungscasse der Lehrer der Ephorie 
Glauchau die in den für dieselbe verfaßten, vom Fürstlich und Gräflich Schönburgschen Ge- 
sammtconsistorium zu Glauchau bestätigten neuen Statuten enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
ertheilt hat, so wird das hierüber ausgefertigte Decret nebst einem Auszuge aus gedachten 
Statuten, aus welchem die ertheilten Rechtsvergünstigungen zu ersehen sind, hierdurch zur 
Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, den 22 sten December 1 860. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. von Behr. Rosenberg. 
Statuten 
für die Grabe-, Pensions= und Unterstützungscasse der Lehrer der Ephorie Glauchau. 
2C. 2c. 2C. 
8 15. Eine Beschlagnahme der Pension, sowie der Aussteuer, wenn solche an die Wittwe 
oder Descendenten des Mitgliedes oder an Beide zugleich fällt, ingleichen der im § 7 erwähn- 
ten Unterstützung an Vereinsmitglieder mittelst Inhibition oder Hülfsvollstreckung ist nicht 
statthaft. 
Freiwillige Abtretung der Pension und der so eben erwähnten Unterstützung ist niemals, 
freiwillige Abtretung der Aussteuer nur nach deren Verfallzeit zulässig. Doch hindert diese 
Bestimmung nicht, daß die Percipienten sowohl auf die Pension, wie auf die Aussteuer zu 
Gunsten des Vereins in gültiger Weise verzichten können. 
2c. 2c. 2c. 
7) Deecret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für Tharandt; 
vom 2ten Januar 1861. 
  
Negchem Seine Majestät der König der von der Stadtgemeinde zu Tharandt daselbst, nach 
Auflösung der bisher für Tharandt, Wilsdruf und den Plauenschen Grund bestandenen, auf
	        
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