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10) Verordnung,
Ernennung für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 2ten Februar 1861.
W33, Johann, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
verkünden hiermit:
Da durch das erfolgte Ableben des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Kämmerers und
Oberstleutnants Friedrich Carl, Grafen von Einsiedel auf Wolkenburg, eine der im § 63 unter
Nr. 14 der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 gedachten Stellen in der ersten
Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gekommen ist, so haben Wir zu deren Wie-
derbesetzung
den Kammerherrn Georg von Miltitz auf Siebeneichen
ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung, unter Vordruckung Unseres Kö-
niglichen Siegels eigenhändig vollzogen.
Gegeben zu Dresden, am 2ten Februar 1861.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
K& 11) Deecret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Oberhohndorfer-Schader
Steinkohlenbauvereins;
vom 30sten Januar 1861.
D. Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 60000 Thalern, welche
der Oberhohndorfer-Schader Steinkohlenbauverein zu Vollendung seiner beiden Schachtanlagen
und zu Verbindung derselben mit der Oberhohndorf-Reinsdorfer Kohleneisenbahn durch Aus-
gabe von 600 auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuld-
scheinen à 100 Thaler nach Maaßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung vom 1 ten
Januar 1861, sowie der Schemata der auszugebenden Partialobligationen nebst Talons und
Coupons aufzunehmen beschlossen hat, die erbetene Genehmigung ertheilt.
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums dem gedachten
Vereine die in 96 5 und 6 der Hauptschuldverschreibung und des Schemas der Partialobliga-
tionen enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht.
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