Umfang und
Ausdehnung
des Seminar-
unterrichts.
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gänzlich in Wegfall gebracht werden. Denn abgesehen davon, daß die Kenntniß in der lateini-
schen Sprache als solcher dem Elementarvolksschullehrer zur Ausrichtung seines eigentlichen
Berufs völlig entbehrlich ist, so haben auch die geringen Erfolge darin, mit denen man sich
bei den wenigen, auf diese Sprache zu verwendenden Unterrichtsstunden in Seminaren hat be-
gnügen müssen, weder für die allgemeine formelle Ausbildung der Zöglinge, noch speciell für
die tiefere Einsicht in das Wesen der Muttersprache irgend einen erheblichen Nutzen gehabt.
Die Logik aber hat sich als besondere Disciplin in diesem Lehrkreise erfahrungsmäßig nur als
dürre Nomenclatur für gewisse formelle geistige Operationen (richtiges Denken und Sprechen)
behandeln lassen, während dagegen das klare und gewandte Denken selbst, worauf bei künftigen
Volksschullehrern mit Recht ein großes Gewicht zu legen ist, dadurch wenig wahre Förderung
erhalten hat. Es wird daher richtiges Denken und klarer Ausdruck dafür in Zukunft durch
den gesammten Seminarunterricht und an jedem Lehrgegenstande zu fördern, namentlich aber
in der Sprachdenklehre und bei der Stylistik zu pflegen, zu entwickeln und zu üben sein.
Endlich soll der Unterricht
1) in der Seelenlehre
theils in dem anthropologischen Theile des Katechismusunterrichts, theils in der Pädagogik seine
Stelle finden, mit dieser auch
2) die Volksschulkunde und Anleitung zur Schulamtsklugheit
verbunden,
3) die specielle Methodik
aber, theils bei jedem Unterrichtsgegenstande selbst berücksichtigt, theils der Pädagogik als Er-
ziehungs= und Unterrichtslehre zugewiesen, theils bei den Uebungen in der Seminarschule
praktisch gelehrt werden.
Durch diese Ausscheidungen und Verschmelzungen empfängt der Seminarunterricht, wie
er bisher vorgeschrieben gewesen, seine naturgemäße Vereinfachung und Concentration.
#m# 34. Was zweitens den Umfang und die Ausdehnung anlangt, in welcher die
Unterrichtsfächer und Lehrgegenstände den Zöglingen bekannt zu machen sind, so ist ein doppelter
Grundsatz aufzustellen, je nachdem dieselben sich entweder auf die wesentlichen Grund-
lagen alles Elementarvolksunterrichts, oder nur auf die allgemeine Zeit= und Volks-
bildung beziehen. Für erstere gilt der Grundsatz, daß sich der Unterricht in selbigen nicht
sowohl zu beschränken, als vielmehr auszudehnen, und namentlich was inneres Verständniß und
lebendige Aneignung des Gegenstandes betrifft, nach der Tiefe hin zu erweitern und zu ver-
innerlichen habe. Für die Unterrichtsfächer der letzteren Art dagegen ist der Grundsatz fest-
zuhalten, daß sie nicht vom Standpunkte des Fachstudiums und der Wissenschaft als ein volles
und wissenschaftlich abgeschlossenes Ganze, sondern nur vom Standpunkte der allgemeinen
Volksbildung und des Zeitbedürfnisses zu behandeln, daher nur in ihren Umrissen, nicht als