Auf diesen Interims-Schein sind. . .. . . .. im 14 Thaler-Fuße eingezahlt
worden. Der Interims-Schein über die letzte Einzahlung wird vom Verwaltungsrathe gegen
ein Actien-Certificat umgetauscht werden.
Leipzig,ddien 185
Der Verwaltungsrath
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt.
Vorsitzender. vollziehender Director.
N. JN. N. J.
(Facsimile.) (Facsimile.)
(Beglaubigt durch eigenhändige Unterschrift eines Controleurs.)
Hier werden 9#9 7, 8, 9, 10 und 20 abgedruckt.
C.
im 1# Lekhaler. A c t i "6 im 12e#ebale he.
der
Allgemeinen Deutschen Creditanstalt für Ackerbau, Handel und Gewerbe
über
Ein Hundert Thaler im 14Thkaler-Fuße
(oder K 15 Sterling oder Francs 375).
Inhaber dieser Actie hat zur Casse der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt Ein Hundert
Thaler im 14 Thaler-Fuße baar entrichtet und hat nach Höhe dieses Betrags und nach
Maaßgabe des unter dem 2. Mai 1856 Allerhöchsten Orts bestätigten Statuts, welchem er sich
durchgängig unterwirft, verhältnißmäßig gleichen Antheil am gesammten Eigenthume, Gewinne
und Verluste der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt.
Leipzig, den 1. April 1858.
Der Verwaltungsrath
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt.
N. JN. N. J.
Vorsitzender. vollziehender Director.
(Facsimile.) (Facsimile.)
(Beglaubigt durch eigenhändige Unterschrift eines Controleurs.)
Hier werden §§& 20 und 46 abgedruckt.