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XXI. 259
Anlage C (zu §8 6 u. 18).
Gcsichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Einteilung in Klassen.
Reitpferde 1: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für Offiziere,
sowie für Kavallerie und Feldartillerie.
4Reitpferde 1I: Sämtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für die übrigen
Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
Zugpferde I: Neben starkem, tiefem Gebäude, frische und geräumige Gänge, bestimmt
für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die Infanterie-Patronen=
wagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Abteilungen, die Funken-
telegraphen= und Fernsprech-Abteilungen, die Feld-Luftschiffer-Abteilungen und Gas-
kolonnen, die Kranken= und Sanitätswagen der Sanitätskompagnien, sowie die
Sonitätswagen der Feldlazarette.
Zugpferde II: Sämtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt sind und nicht
derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchsfähigkeit in kurzer Zeit in
Frage stellen; bestimmt für die übrigen Truppenfahrzeuge und Trains.
Schwere Zugpferde I: Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungsprodukte,
» IIdtedenLharakterdesKaltblutszetgenundsolchezum
gleichmäßigen Ziehen großer Lasten geeigneten Warmblüter, die infolge ihrer Masse
mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind. Davon sind zu bestimmen:
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres möglichst nicht zu große,
kurze und gängige Kaltblüter (Klasse )), .
fürdieAktillerie-undPioniet-Belageruugsfokmationen,dieFestungs-Luftfchissek-
Trupps, die Etappen-Munitionskolonnen sowie für besonders festgesetzte Fuhrpark-
kolonnen die übrigen schweren Pferde (Klasse I1).
2. Maße.
Die Pferde find mit dem Bandmaße zu messen.
Mindestmaß für Kürassierpferde . .. .1,62 m,
» „ die übrigen Reitpferde 1. 1,657 m,
» ,,,,Re1tpferdell....1,55m,
» »,,·Zugpferdeluadll.·1,57m,
43.