Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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1) 
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(c 102 ) 
302), Entwendungen von Eßwaaren (Art. 303), Fälschungen, welche nach Art. 3 11 
Abs. 1 zu bestrafen sind, Gebrauch fremder Waarenbezeichnungen 2c. (Art 312), 
Täuschungen in Hinsicht auf persönliche Verhältnisse (Art. 313), Bevortheilung von 
Unmündigen rc. (Art. 3 15), Hinterziehung von Abgaben und Täuschung der Be- 
hörden (Art. 319), Entwendungen 2c. von unschätzbaren Gegenständen rc. (Art. 330), 
Beeinträchtigung fremden Grundeigenthums (Art. 3 32), Verletzung von Landesgrenz- 
zeichen (Art. 333), Beeinträchtigung des Bergregals (Art. 334), Verbreitung nach- 
theiliger Gerüchte (Art. 3 38), Winkelschriftstellerei (Art. 3 39), die in Art. 354, 
355, 356 Abs. 1, Art. 357, 360 angeführten Verletzungen der Sittlichkeit, Thier= 
quälerei (Art. 361), die in Art. 371, 372 und 373 aufgeführten Pflichtver- 
letzungen; 
die in dem Gesetze, die Beschädigung von Eisenbahnen und Telegraphen, sowie einige 
damit zusammenhängende Vergehen betreffend, vom 1 lten August 1855 und die in 
dem Gesetze, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und Fischdiebstähle, sowie einige damit 
zusammenhängende Vergehen betreffend, von demselben Tage, dem Einzelrichter zuge- 
wiesenen Vergehungen; 
II. von Militär verbrechen: 
erste Desertion zur Friedenszeit (§ 94, 1 des Militärstrafgesetzbuchs), auch mit den 
Schärfungsgründen nach § 99; Verleitung zur Desertion (IJ 102, 10, jedoch mit 
Beschränkung auf den Friedensstand, Begünstigung der Desertion (CJ 102, 2), mit 
gleicher Beschränkung, eigenmächtige Entfernung (§ 104), Hinterziehung der Militär- 
pflicht durch Selbstverstümmelung (& 105), mit Beschränkung auf den Fall unter 1, 
Verstümmelung eines Anderen (§ 106), unter gleicher Beschränkung, wahrheitswidrige 
Vorschützung einer Krankheit (S 107); 
Achtungsverletzung außer Dienst nach §109 in den Fällen unter 1 und 2, Achtungs- 
verletzung im Dienste (I 110), sofern dieselbe ohne die in §§ 114, 115 und 116 
gedachten erschwerenden Umstände begangen worden, Ungehorsam in dem Falle von 
* 112 unter 1, einfache Widersetzlichkeit (J 113), Widersetzlichkeit gegen Wachen 2c. 
(& 118), jedoch nur in dem Falle des 6 113, Widersetzlichkeit gegen Obere außer 
Dienst (§ 119), unter gleicher Beschränkung, Aufwiegelung (S 127), mit Be- 
schränkung auf den Friedensstand; 
Beschimpfungen und geringfügige Thätlichkeiten gegen Niedere (§J 131), bedeutendere 
Thätlichkeiten gegen Niedere (§J 132), Geldborgen von Niederen (§ 135), Annahme 
unerlaubter Vortheile von Niederen (§J 136), Bestechung (IJ 137), Mißbrauch der 
Dienstgewalt (§ 138), Anmaaßung oder Mißbrauch der Disciplinargewalt (§ 139 
Abs. 10, ausschließlich der mit schwerer Körperverletzung verbundenen Fälle, Mißbrauch
	        
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