fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Verfaheen in DienkhatnS#bhen. 
. 
Das Berfahren in Dienstboten= Sechen- 3 burchaus summarisch. Es werden ketne 
schriftlichen Verhandlungen dabet zugelassen, es kämen dann wichtige Entschädisungs= For- 
derungen zur Klage, die zur Verweisung in von ordentlichen Rechtsweg sich eigneten. 
Die Entscheldung der in —seert ein entstehenden Streitigkeiten ist, mit Aus- 
nahme der nach dem vor tehenden #. os an den erdentlichen Richter zu verweisenden Ge- 
benstände, der Pelizei-Behdrde übertragen, welche derglelchen Stteitigkelten auf das schleu- 
nigste und wo moͤglich binnen 48 Stunden zu erledigen hat. 
Gesinde-- Inpertton. 
Der aufsgestellte Gestnde-Inspektor r2 die- Heollegenpert, sowohl die bei ihm sich mel. 
denden Dienstboten, welche einen Dlenst suchen, als auch die bei ihm wegen eines Dieust- 
boten nachfragenden Dienstherrschaften aufzuzeichnen, über die persbnlichen Verhéltnisse und 
Fäbigkeiten der Erstern möglichst zuverläßige Nachricht einzuzlehen, und beiden Theilen die 
ih#en) Waͤnschen und Bedürfnissen entsprechende Auskunfe zuerthellen. 
Wenn es von einer Herrschaft und ½ Dienstörern verlangt wird, daß der zwischen 
ihnen geschlossene Diens -Contract zu Protokell genommen werde; so het der * nde-In- 
Pektor. e ein Prototoll aufzunehmen. 
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*y7'!- enn ein. Dlenslherrẽ eder ein —iees ur. Sicherltellung des Bewelses der geschehzenen 
Dienstaufkündigung, die Aufkündlgung unter obxigkeitlicher Mitwirkung machen wollte; fe 
liegt dem Gesinde-Inspektor ob, die ihm bievon gemachte Anzeige zu Protokoll zu nehmen, 
und den andern Theil noch am nemlichen 2%% bievon in Kenntniß zu seben. 
. 
Der Gende-Inlheiter hat neben einem r GScheis folgende Gebuͤhren k bezlehen: 
von jedem, den er als diennsuchend aufgezelchnet bat 6 K. 7 
z vo# jeder Oienaberrschaft, welche einen Dienpboten sucht und hier- 
li#rvon ihm. Auskunft erhalten hat 56 * 
Flͤt jeden ###szug aus seinem Mnatprerokell oder fonst. ein auf dieses 
sch gruͤndendes Zeugniß . 6 kr. 
For die. pretekellarische Aufnahme eines ient · Coniainẽ E— 
« ’s-onkef Dtenqbettschait ..· .· «.«- «. Skr. 
i«--1) h Honwekacmtboten. ckkt 
ärdscxkotckollqnsche Aufnahme cmce Dienst AuTJngang Ton Icnijenu en Theile, 
n vᷣle stenkellartsche Aufnawhze vlangt. bet . #: kr. 
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Wrckt des G. Haselbriar, n und Kangläi- Kpnkrug Buchdruss. 
 
	        
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