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Nr. 1
1. Registratur über das Anbringen einer Denunciation 20 Ngr. bis
de
Registratur über Vorlegung oder Mittheilung der Actken an den Vertheidiger
doeder eine dritte Person .
Anmerk. Für die Vorlegung an den Commandanten, ingleichen für die
s Mittheilung an die Commandobehörden findet ein Ansatz niemals
statt.
3. Resistratur über Anordnung einer Gerichtsgefängniß- oder Arreststrafe
4. Dergleichen über eine erfolgte Strafverbüßung .
5. Dergleichen über Eröffnung, sowie über Schluß der Untersuchung, ingleichen jede
andere. in dieser Taxordnung nicht speciell erwähnte Registratur 10 Ngr. bis
6. Aufnahme eines Signalements
7. Anordnung einer mündlichen Ladung und Vorforderung eines Zeugen, eines
Biezüchtigten oder einer anderen Person, auf die Person
und
3 dafern mehr als acht Personen gleichzeitig in derselben Sache citirt werden,
überhaupt .
welche pro rata einzutheilen si 1 nd.
8. Abhörung eines Zeugen, des Verletzten oder eines Sachverständigen 2 0 Ngr. bis
Anmerk. zu Nr. 8, 20. Erfolgt die Abhörung mit Zuziehung eines
Dollmetschers, so kann der Ansatz bis um die Hälfte erhöht werden.
Eine an demselben Tage fortgesetzte Abhörung ist nur einmal
zu berechnen. 6
9. Vereidung eines Zeugen, eines Sachverständigen oder des Verletzten und zwar
auch, wenn mehrere gleichzeitig vereidet werden, von einem jeden derselben
Anmerk. Dieser Ansatz passirt neben dem Ansatze für die Registratur
über die Abhörung (Nr. 8).
10. Requisition oder sonstiges Schreiben an ein anderes Gericht, sowie Registratur,
durch welche ohne besondere Ausfertigung die Acten an ein anderes Gericht,
auch wenn dasselbe ein höheres ist, abgegeben werden 15 Ngr. bis
11. Für Aufsuchung abgethaner Acten und zwar für jedes Volumen
12. Aussuchung, Durchsuchung oder Beschlagnahme (§I 171 fg. der Militärstraf-
pocceßordnung). 1 Thlr. bis
365“
Thlr. Ngr.
15
5