Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Gesech-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
14 Stück vom Jahre 1862. 
  
  
  
  
94) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu 
Burkhardtswalde; 
vom 17#ten September 1862. 
Nechtem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 und 
65 31 sub b Absatz 2 und 3 der Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Burkhardts- 
walde enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das 
Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen 
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 1 Tten September 1862. 
Ministerium des Innern. 
1 Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
v. Pohland. 
Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Burkhardtswalde. 
rc. 2c. 
§# 14. Die Namen der Vorstandsmitglieder sind, unter Bezeichnung des Directors, 
Cassirers und Schriftführers, sowie ihrer Stellvertreter, nach jedem Wechsel, in dem Pirnger 
Anzeiger bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
20. r!1ni 
1862. 
79
	        
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