Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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31. ꝛc. ꝛe. 
b) Verkauf der deponirten Pfänder. 
2c. 2c. 
Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand auch nur gegen Zahlung des vollen 
Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung nicht, so ist die Anstalt 
befugt, zur Verfallzeit das Pfand, wie oben angegeben, zu realisiren und nur den Ueberschuß 
an die Masse abzugeben, oder das Fehlende beim Concurse zu liquidiren. 
Verbote gegen Ausantwortung von Pfändern, sowie Vollstreckung der Hülfe in dieselben, 
oder deren Vindicationen sind unzulässig, außer insoweit nach völliger Tilgung der Forderung 
des Vereins noch ein Ueberschuß vorhanden ist. Derjenige, welcher den Pfandschein bringt 
und den Vorschuß sammt Zinsen berichtigt, wird als legitimirt zum Zurückempfange des Pfan- 
des angesehen. 
2c. 2c. 
95) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Pirna; 
vom 3ten October 1862. 
  
. — —— — — 
Nhem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 9§ 9 und 36 
der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Pirna enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am Z3ten October 1862. 
Ministerium des Innern. 
6 Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
2c. rc. 
§#9. Untergegangene, verlorene oder sonst ihren Inhabern abhanden gekommene Interims- 
actien, Actien oder Dividendenscheine und Talons werden auf Antrag und Kosten der Betheilig- 
ten nach vorgängiger bescheinigter Erlassung von Edictalien und auf Grund der sodann rechts- 
kräftig erfolgten Präclusion dritter Interesseuten durch eine öffentliche Bekanntmachung des 
Directoriums mortificirt und statt derselben den Betheiligten Duplicate ausgestellt.
	        
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