Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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sind,  eine  in  mehr  als  einer  Hinsicht  sehr  bedenkliche  Schutzgewalt
  anmalsen,  die  gesamte  Möncherei  an  und  verlangen  schlechthin
  Aufhebung  der  Klöster.  Diejenigen  Insassen,  welche  in  denselben
  zurückbleiben  wollen,  lasse  man  aussterben,  den  Austretenden
gebe  man  ein  Leibgeding;  was  übrig  bleibt,  werde  in  einen  „Kasten
eines  gemeinen  Almosens  armer  Leute“  gewendet,  zu  dessen  Gunsten
auch  diejenigen  hohen  und  niederen  Stände,  welche  bisher  kirchliches
  Gut  eingezogen  haben,  dasselbe  wieder  herausgeben  sollen.  —
Ferner  die  Pfarrer.  Diese  sollen  von  der  weltlichen  Obrigkeit
eingesetzt  und  angemessen  besoldet  werden  und  müssen  ihre  Pfarren
selbst  versehen;  es  darf  nicht  mehr  gestattet  werden,  dafs  die
ordentlichen  Pfarrer  ihrer  Pfründe  fern  bleiben,  und  dafs  sie,  oder
etwa  Klöster  und  Stifter,  denen  die  Pfarren  inkorporiert  sind,  die
Haupteinkünfte  aus  denselben  ziehen  und  ungenügend  besoldete
Pfarrverweser,  oftmals  ungelehrte,  leichtfertige  Persönlichkeiten,
einsetzen,  die  die  Gemeinde  auf  alle  Weise  beschweren  und  derselben
  das  Gotteswort  nicht  rein  und  lauter  verkündigen.  Den
Pfarrern  aber  gestatte  man  die  Ehe,  man  ziehe  sie  auch  zu  den
öffentlichen  Abgaben  und  Lasten  in  demselben  Mafse  wie  die
Laien  heran  und  unterstelle  sie,  wie  diese,  dem  weltlichen  Richter
in  weltlichen  Sachen;  andererseits  sollen  Weltliche,  die  mit  Geistlichen
  um  zeitliche  Dinge  einen  Rechtshandel  haben,  nicht  deshalb
vor  geistliche  Gerichte,  zumal  nicht  nach  Rom,  gezogen  werden,
vielmehr  geistliche  Gerichte  gegen  Laien  nur  auf  offenkundige
Ketzerei  und  öffentlichen  Anstofs  erregende  Todsünden  mit  dem
Bann  und  anderen  Kirchenstrafen  einschreiten  dürfen.  Auch  falle
das  Sittengericht  hinweg,  welches  sich  der  geistliche  Send  angemalst
  hat.  —  Weiter  aber  finden  sich  die  Städte  durch  die  vielen
Feiertage,  die  insbesondere  den  Erwerb  des  gemeinen  Mannes
schmälern,  und  durch  die  Fastengebote  der  Kirche,  welche  doch
in  der  Schrift  keinen  Grund  haben,  beschwert.  Und  hier  treten
sie  nun  mit  einem  höchst  merkwürdigen  Vorschlag  hervor,  nämlich,
  dals  einer  jeden  Obrigkeit  anheimgestellt  werde,  Festtage
und  Fastengebote  aufrechtzuerhalten  oder  aufzuheben,  wie  sie  das
zur  Erhaltung  des  Friedens  und  der  Einigkeit  für  das  beste  erachtet.
  Entsprechend  wünschen  aber  die  Städteboten  auch  die
wichtigere  Streitfrage  der  kirchlichen  Zeremonien  einstweilen  geordnet
  zu  sehen.  .Mit  diesen,  führen  sie  aus,  halte  man  es  gegenwärtig
  an  einem  Orte  nach  der  neuen  Lehre,  am  andern  nach  der
alten  Weise.  Da  werde  es  schwer  sein,  eine  allgemeine  Regelung