— 346 —
sind, eine in mehr als einer Hinsicht sehr bedenkliche Schutzgewalt
anmalsen, die gesamte Möncherei an und verlangen schlechthin
Aufhebung der Klöster. Diejenigen Insassen, welche in denselben
zurückbleiben wollen, lasse man aussterben, den Austretenden
gebe man ein Leibgeding; was übrig bleibt, werde in einen „Kasten
eines gemeinen Almosens armer Leute“ gewendet, zu dessen Gunsten
auch diejenigen hohen und niederen Stände, welche bisher kirchliches
Gut eingezogen haben, dasselbe wieder herausgeben sollen. —
Ferner die Pfarrer. Diese sollen von der weltlichen Obrigkeit
eingesetzt und angemessen besoldet werden und müssen ihre Pfarren
selbst versehen; es darf nicht mehr gestattet werden, dafs die
ordentlichen Pfarrer ihrer Pfründe fern bleiben, und dafs sie, oder
etwa Klöster und Stifter, denen die Pfarren inkorporiert sind, die
Haupteinkünfte aus denselben ziehen und ungenügend besoldete
Pfarrverweser, oftmals ungelehrte, leichtfertige Persönlichkeiten,
einsetzen, die die Gemeinde auf alle Weise beschweren und derselben
das Gotteswort nicht rein und lauter verkündigen. Den
Pfarrern aber gestatte man die Ehe, man ziehe sie auch zu den
öffentlichen Abgaben und Lasten in demselben Mafse wie die
Laien heran und unterstelle sie, wie diese, dem weltlichen Richter
in weltlichen Sachen; andererseits sollen Weltliche, die mit Geistlichen
um zeitliche Dinge einen Rechtshandel haben, nicht deshalb
vor geistliche Gerichte, zumal nicht nach Rom, gezogen werden,
vielmehr geistliche Gerichte gegen Laien nur auf offenkundige
Ketzerei und öffentlichen Anstofs erregende Todsünden mit dem
Bann und anderen Kirchenstrafen einschreiten dürfen. Auch falle
das Sittengericht hinweg, welches sich der geistliche Send angemalst
hat. — Weiter aber finden sich die Städte durch die vielen
Feiertage, die insbesondere den Erwerb des gemeinen Mannes
schmälern, und durch die Fastengebote der Kirche, welche doch
in der Schrift keinen Grund haben, beschwert. Und hier treten
sie nun mit einem höchst merkwürdigen Vorschlag hervor, nämlich,
dals einer jeden Obrigkeit anheimgestellt werde, Festtage
und Fastengebote aufrechtzuerhalten oder aufzuheben, wie sie das
zur Erhaltung des Friedens und der Einigkeit für das beste erachtet.
Entsprechend wünschen aber die Städteboten auch die
wichtigere Streitfrage der kirchlichen Zeremonien einstweilen geordnet
zu sehen. .Mit diesen, führen sie aus, halte man es gegenwärtig
an einem Orte nach der neuen Lehre, am andern nach der
alten Weise. Da werde es schwer sein, eine allgemeine Regelung