Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

xix — 
* 
  
Frankreich, Kaiserreich, — neuer Vertrag mit der dasigen Regierung über 
den gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeu eissen und 
Werken der Kunst . . 
Fremdenpolizei, s. Paß= und Fremdenpolize. 
G. 
Gasbeleuchtungs-Actienverein in Sellerhausen — dessen Statuten 
werden bestätigt 
Geistliche, evangelisch Slutherische, — fernerweite Ausführungsverordnung zu 
dem Gesetze vom 19. September 1864 über den Eneritirungsfond 
für dieselben . . . 
Geithain — Bestätigung der Statuten verr dasigen Brangenossenschaft . 
Gemeindewahlen, s. Landgemeinden. 
Generalinstruction für die Amtshauptleute, durch Verordnung vom 27. 
September 1842 veröffentlichte, — Aufhebung der 88 27 und 28 
derselben und der Verordnung vom 5. September 1849 . 
für die Amtshauptleute vom 27. September 1842 — Aenderung des 
8 25 derselben und Aufhebung der deshalb erlassenen Verordnung 
vom 7. April 18682 
Genossenschaftsordnung der Genossenscheft für die Berichtigung des Hei- 
nersdorfer Baches 1 zu Heinersdorf — deren Bestätigung unter Ver- 
leihung der Rechte einer juristischen Person . . 
Gerichtsämter, s. Gerichtsbezirke. 
Gerichtsbarkeit in Ansehung der auf ver Voigtländischen Staatseisenbahn 
außerhalb Landes dienstlich verwendeten Sächsischen Unterthanen 
Gerichtsbezirke in den Schönburgischen Nerebherrschaften — deren Ein- 
theilung 
Aenderungen sowie Vervollständigungen und Berich tigungen ver 
mitteist Verordnung vom 2. September 1856 publicirten Eintheilung 
des Königreichs Sachsen nach solchen . 
Geschäftsregulativ für das Landes- Medieinalcollegium. 
Gesellschaft, astronomische, zu Leipzig, — deren Statuten werden bestätigt 
Gesetzbuch, bürgerliches, — Ein= und Ausführungsveroronung dazu 
— — tritt mit dem 1. März 1865 in Kraft 
— — den im § 2093 besselben wegen Zuziehung einer Urkundsperson 
fel betr. 
— . Rechtssachen, ichtstreitige. 
Gewerbe — welche Prämie für die Ausbildung taubstummer, blinder und 
schwachsinniger Personen zu einem solchen künftig ertheilt wird 
bei gerichtlicher Errichtung eines letzten Willens enistandenen Zwei- 
Gewerbegesetz vom 15. October 1861 — Erstreckung der in § 22 fg. des- 
selben enthaltenen Vorschriften auf Anilinfabriken 
— Erstreckung der in § 22 fg. desselben enthaltenen Vorschriften auf 
Knochenmühlen . 
— Erstreckung der in 822 ss. desselben enthaltecken Vorschriften auf die 
Anlagen zur Fabrikation von Wagenschmiere 
Gewerbesalz, gemahlenes, — Herabsetzung des Preises für dasfelbe 
  
Tag. 
10 Juli 
9 Nov. 
12 Jan. 
14 Oct. 
17 Febr. 
18 Febr. 
7 Jan. 
8 Febr. 
27 Dec. 
12 April 
9 Dec. 
9 Jan. 
r— 1 
22 Febr. 
3 Nov. 
24 Febr. 
15 Sept. 
17 Oct. 
10 Sept. 
  
Seite. 
564 fg. 
638 fg. 
46 fg. 
626 fg. 
79 fg. 
80 
44 
74 
192 fg. 
682 fg. 
127 ffg. 
681 is. 
  
Paragraph. 
1—13 
1—23 
1—20
	        
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