Aogabensätt F
Maßstab
E 38 5½½%
der nach dem nach dem Tara wird vergützet
6 « « s 4
¾% Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler 523-Gulden ve# Centner
Fuße pFuße Bruttogewicht
Thir. Ngr. Fl.] #r. Pfund.
zollung.
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1
7 Erden, Erze und edle Metalle: Da2
Eerden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, l «
geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch «
aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit s
einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle
Metalle gemünzt, in Barren und Bruch, mit
Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheide— z
münze J frei frei
8 Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, E
mit Ausnahme der Baumwolle, roh, ge- »
röstet, gebrochen oder gehechelt, auch Abfälle frei frei
9 Getreide und andere Erzeugnisse des Land- :
baues: ,)
a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte Scffl.
1 Baye-
risches
Schäffel 2 7
#—
i-
Anmerk. zu a. Getreide und Hülsenfrüchte in Garben, . v
wie dergleichen unmittelbar vom Felde eingeführt
werden, ferner Hafer in Mengen unter einem J
Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter J ,
zwei Bayerischen Metzen und andere Getreide— «
arten, sowie Hülsenfrüchte unter einem halben
Preußischen Scheffel oder unter einer Bayerischen
Metze. ..... «
b) Sämereien und Beeren:
1. Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel Ctr.“ 1 45
2. Alle übrigen Sämereien einschließlich der
Oelsämereien; frische Beeren, ingleichen
Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse frei frei
*) Aumerkung. 1 Scheffel preußisch = 1 Scheffel sächsisch.