Benennung der Gegenstünde.
Maßstab
der
Ver—
zollung.
Abgabensä
XFur
nach dem
30-Thaler—
Fuße
Fl.
nach dem
521-Gulden-
Fuße
Tara wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht
Pfund.
10
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumen-
zwiebeln; Kartoffeln; Wurzeln, frische; Obst,
frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen
oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf .
Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)
Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Ctr.
veranschlagt:
51 Preußische
6 Altbayerische
41 Rheinbagerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlifse-
nes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln,
Böden oder Rändern; Fenster= und Tafel-
glas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb
und ganz weiß) .
C)Gepxe1,tesgeschltffenes abgeriebenes, geschnit
tenes, gemustertes, massives weißes Glas;
auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas;
Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelz
d) Spiegelglas:
1. rohes, ungeschliffenes.
2. geschliffenes, belegt oder unbelegt
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne
Unterschied der Form; Glaswaaren in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit sie
dadurch nicht unter Nr. 20 fallen.
Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, sowie Glasröhren und
Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, zur
Berlenbereitung und Kiunstglasblaserei, auche Gla-
surmasse
Cubikfuß.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
"frei
Thlr.] Ngr.
20 1
frei
15
10
Fkr.
10
527
30
524
28 in Fässern und Kisten.
13 in Körben.
17 in Kisten.
120 in Fässern und Kisteu.
13 in Körben.