Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
Gewerbesteuer der Bankschlächter und Branntweinbrenner für das dahr 
186 
Glauchau — künftige Behandlung der Justizstatistik bei den Gerichteni in den 
Schönburgischen Receßherrschaften und bei dem Staatsanwalte am 
Bezirksgerichte daselbst . ..... 
Grenzparochieen, s. Königswartha und Nieda. 
Großbritannien, Königreich, — Handelsvertrag zwischen demselben und den 
Staaten des Deutschen Zollvereins unter B. vom 30. Mai 18656 
Grund= und Hypothekenbücher, Verfahren in den dieselben betreffenden 
Angelegenheiten, s. Rechtssachen, nichtstreitige. 
H. 
Hainsberg — Bestätigung der revidirten Statuten der basigen Actiengesell 
schaft Thodesche Papierfabrik 
Handel mit Meßgütern, s. Leipzig. 
Handels= und Zollvertrag zwischen Oesterreich und dem Deutschen Zoll- 
vereine vom 11. April 1865 
— Beilage A. Zollsätze für die Einfuhr aus demselben nach Oesterreich 
— Beilage B. Zollsätze für die Einfuhr aus Oesterreich nach demselben 
Beilage C. Zollkartel 
Handelsvertrag, zwischen den Staaten des Deutschen gollvereins und der 
Kaiserlich Französischen Regierung abgeschlossener, — dessen Publi- 
cation 
zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins und dem Königreiche 
Belgien unter A, vom 22. Mai 18656 
— zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins und dem König- 
reiche Großbritannien unter B, vom 30. Mai 1865 
Handwerkerverein zu Chemnitz — demselben werden unter Bestätigung 
seiner Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen — 
dessen Gerichtsstand 
Hannover, Königreich, — Beitritt desselben zu dem Zollvereinigungsver 
trage vom 28. Juni 1864 und zu dem Vertrage über den Vertehr 
mit Taback und Wein von demselben Tage 
l(ebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Tragung der 
durch Requisitionen der beiderseitigen Behörden in Straf= und bürger- 
lichen Rechtssachen erwachsenden Kosten 
— — Staatsvertrag mit *v“ dasigen Regierung wegen der Paß- und 
Fremdenpolizei vom 7. Februar 1866 
Heinersdorfer Bach I zu Heinersdorf —Bestätigung der Genossenschafts= 
ordnung der Genossenschaft für dessen Berichtigung 
Herlasgrün — Einziehung der am 1. Februar 1860 daselbst töffneten Tele- 
graphenstation . 
Hessen, Großherzogthum, — Aufhebung der Uebergangsabgabe von dem 
aus demselben nach Sachsen übergehenden Weine und Traubenmost 
Hessen, Landgräfliche Regierung, — Beitritt derselben zu dem-zu Eisenach 
unter dem 11. Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen 
abgeschlossenen Staatsvertrage über gegenseitige Verpflegung erkrankter 
und Beerdigung verstorbener Angehöriger eines anderen Staates 
  
Tag. 
21 Nov. 
16 Juni 
18 Juli 
1 Febr. 
30 Mai 
29 Mai 
18 Juli 
18 Juli 
1 Mai 
4 Juli 
8 Aug. 
1 Nov. 
7 Jan. 
14 Nov. 
31 Mai 
22 Aug. 
l 
  
  
Seite. 
529, 537 fg. 
— 
409, 411 g. 
421 fg. 
443 fg. 
463 fg. 
213 fg.. 
529, 530 fg. 
529, 537 g. 
187 
(82, 526 fn. 
584 fg. 
629 fg. 
14 
  
Paragraph- 
1.3 
1—4
	        
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