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Maßstab Abgabensätze Für
1 ird vergütet
der nach dem nach dem Tara wir 9
54# Benennung der Gegenstände. Ver. 30-Thaler-“523-Gubden- a Eent
zollung. Juße Fuße
Thlr.] Ngr. Fl. Ar. Pfund.
8) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zube-
reitetes; Schinken, Speck, Würste, desgleichen
großes Widdl. 1 Ctr. 15 52
) Früchte (Südfrüchte), auch Blätter:
1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, 20 in Fässern und Kisten.
Pommeranzen, Granaten und dergleichen! Ctr. 330 5 u Fürben-
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählung,
so zahlt er für hundert Stück 20 Ngr. oder 1 Fl.
10 Kr.
Im Falle der Auszählung bleiben verdorbene
unversteuert, wenn sie in Gegenwart von Beamten
weggeworfen werden.
2. a) getrocknete Datteln, Feigen, Korinthen,
Mandeln, Pfirsichkerne, Rosinen, Lor-
beerblätter, Pommeranzen, Pomme- 13 in Füsern
ranzenschalen und dergleichen 1 Ctr. 7 4 1
,1 6 in Ballen.
6) Kastanien, Maronen, Johannisbrot,
Pinienkerne 1 Ctr. 15 527
16 in Fässeru-
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i) Gewürze aller Art, nicht besonders genannt 1 Ctr.6 15 .
4 in Ballen.
k) Heringe. 1 Tonne 1 45
1) Honig 1 Ctr. 10 35
12 in Fässern mit Dauben
m) 1. Kaffee, roher, und nicht unter 3 zenannte von ichen undande
Kaffeesurrogate 1 Cir. 8 45 8 in Histen. zissern
9 in Körben.
2 in Ballen oder Säcken.
13 in Fässern mit Dauben
von Eichen= und ande-
« » rem harten Holze und
2. Kakao in Bohnen und Kakaoschalen Ctr.,:6 15112 llo kn isten. zäsern
« 9 in Körben. " "
3 in Ballen.
1865. 26