Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
  
  
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Maßstab Abgabensätze Für 
Tara wird vergütet 
T Benennung der Gegenstände. ru 1 en ecbehen vom tn 
zolung. Fuße Fuße Bruttogewicht 
Thlr.] Agr. Fl.] . Pfund. 
oder Pappmasse; Formerarbeit aus Stein- 
pappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen 1 Ctr.10 "8#r 20 
d) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Ver- 8 in Histen. 
bindung mit anderen Materialien, soweit sie 6 in Ballen. 
dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 1 Ctr.4 7 
28 Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefüt- 16 in Fässern. 
terte Decken, Pelzfutter und Besätze u. derg.! Ctr.2 38 30 *8 in Kien. 
b) Fertige, nicht überzogene Schafpelze, desglei- · 
chen weißgemachte und gefärbte, nicht gefüt— 
terte Angora- oder Schaffelle, ungefütterte 
Decken, Pelzfutter und Besätze 1 Ctr. 6 10 30 in Fäsfern und Kisten. 
29 Schießpulver 1 Ctr. 330 in Fässern. 
30 Seide und Seidenwaaren: E 
a) Seiden-Kokons; Seide, abgehaspelt (Greze) oder 
gesponnen; Floretseide, gekämmt, gesponnen 
oder gezwirnt, alle diese Seide nicht gefärbt; 
auch Abfälle von gefärbter Seide rei frei 
b) Seide und Floretseide gefärbt Etr. 7 16 in Kissern und Kisten. 
c) Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in 7 
Verbindung mit Metallfäden. 1 Ctr. 40 70 3 in Sisen- 
d) Waaren aus Seide oder Floretseide in Ver— « 
bindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder 
anderen, unter Nr. 41 genannten Thier— 
haaren 1 Ctr.0 52 30 1 in Sisten. 
31 Seife und Parfümerieen: 
a) Grüne, schwarze und andere Schmierseife 1 Ctr. 251277½ 
b) Gemeine feste Seife .11 Ctr. 25 271 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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