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. 50. Bekanntmachung,
den Handwerkerverein zu Chemnitz betreffend;
vom 1. Mai 1865.
Nechvem vom Ministerium des Innern dem Handwerkervereine zu Chemnitz unter Bestätig-
ung seiner Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen worden sind, so wird Solches
mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der gedachte Verein vor
dem Gerichtsamte im Bezirksgerichte Chemnitz seinen Gerichtsstand hat.
Dresden, am 1. Mai 1865.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Körner.
Weiß.
IG 51. Verordnung
an die Kreisdirectionen und Polizeiobrigkeiten, die Einlieferung von
Correctionärinnen betreffend;
vom 4. Mai 1865.
Noachdem die Versetzung der weiblichen Arbeitshaussträflinge von Hubertusburg in die Anstalt
zu Hoheneck zum größten Theile erfolgt ist, hat das Ministerium des Innern beschlossen, nun—
mehr mit der Allerhöchsten Orts genehmigten Versetzung der erwachsenen weiblichen Correctio—
näre von Waldheim nach Hubertusburg zu beginnen. Die Kreisdirectionen haben daher neue
Einlieferungen von Correctionärinnen (mit Ausschluß der der Correctionsselecte zugewiesenen)
von jetzt an statt nach Waldheim in die nunmehr innerhalb der vereinigten Landesanstalten
zu Hubertusburg errichtete und der dasigen Anstaltsdirection unterstellte Correctionsanstalt an—
zuordnen und die Polizeiobrigkeiten die von den Kreisdirectionen etwa bereits angeordneten
Einlieferungen statt nach Waldheim vielmehr nach Hubertusburg zu dirigiren. Die Kreis—
directionen und Polizeiobrigkeiten werden hiervon zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt.
Dresden, den 4. Mai 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Lehmann.
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